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Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer
© Adobe Stock

Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer!

8. November 2019
Aufatmen in den Kommunen - der Bundesrat hat grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben.

"Es ist ein guter Tag für unsere Kommunen", erklärt Finanzminister Olaf Scholz.

Denn nach langem Ringen hat der Bundesrat einer Reform der Grundsteuer zugestimmt!

Nun müssen die Bundesländer entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode von Finanzminister Olaf Scholz oder die Öffnungsklausel nutzen.

Beim Scholz-Modell muss der Wert aller Grundstücke neu bestimmt werden. Ländern wie Bayern ist das aber zu aufwendig. Sie wollen stattdessen nur die Fläche einer Immobilie zugrunde legen.

Zum Hintergrund: Die Werte für die Berechnung der Grundsteuer sind veraltet, weshalb das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis zum Ende dieses Jahres angeordnet hat. Monatelang wurde allerdings über die Grundsteuer gestritten. Für die Kommunen tickte die Zeit, denn mit 14 Milliarden Euro zählt sie zu den wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Sie finanzieren damit zum Beispiel Schulen, Kitas und den öffentlichen Nahverkehr.

Kommunen wollen höhere Kosten für Eigentümer und Mieter vermeiden

Die Grundsteuer wird nicht nur von Immobilieneigentümern bezahlt, denn Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Ob Hausbesitzer und Mieter in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen, ist noch unklar. Kommunen können mit ihren Hebesätzen allerdings beeinflussen, wie hoch die Abgabe wird. Aus Hamburg etwa heißt es, dass Mehrbelastungen für Immobilieneigentürmer und Mieter vermieden werden sollen.

Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) erklärt: „Die Städte und Gemeinden werden diese Reform nicht für Steuererhöhungen  nutzen. Darauf  können  sich  Bürgerschaft  und Wirtschaft  verlassen.  Uns geht es um eine gerechte, verlässliche  und transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat.“ Und weiter: „Die gewählten Gemeinderäte vor Ort mit  ihrem  Hebesatzrecht  über  die Grundsteuer  sind  die  besten  Garanten  für  eine  maßvolle und bezahlbare Grundsteuer.  Und  dafür,  dass  die  Einnahmen  aus dieser für  Investitionen in die Zukunft des Ortes gebracht werden.“ so Landsberg.

Mehr Informationen zu dem Thema hat der DStGB veröffentlicht.

Grundsteuer
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