
Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer!
"Es ist ein guter Tag für unsere Kommunen", erklärt Finanzminister Olaf Scholz.
Denn nach langem Ringen hat der Bundesrat einer Reform der Grundsteuer zugestimmt!
Nun müssen die Bundesländer entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode von Finanzminister Olaf Scholz oder die Öffnungsklausel nutzen.
Beim Scholz-Modell muss der Wert aller Grundstücke neu bestimmt werden. Ländern wie Bayern ist das aber zu aufwendig. Sie wollen stattdessen nur die Fläche einer Immobilie zugrunde legen.
Kommunen wollen höhere Kosten für Eigentümer und Mieter vermeiden
Die Grundsteuer wird nicht nur von Immobilieneigentümern bezahlt, denn Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Ob Hausbesitzer und Mieter in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen, ist noch unklar. Kommunen können mit ihren Hebesätzen allerdings beeinflussen, wie hoch die Abgabe wird. Aus Hamburg etwa heißt es, dass Mehrbelastungen für Immobilieneigentürmer und Mieter vermieden werden sollen.
Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) erklärt: „Die Städte und Gemeinden werden diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. Darauf können sich Bürgerschaft und Wirtschaft verlassen. Uns geht es um eine gerechte, verlässliche und transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat.“ Und weiter: „Die gewählten Gemeinderäte vor Ort mit ihrem Hebesatzrecht über die Grundsteuer sind die besten Garanten für eine maßvolle und bezahlbare Grundsteuer. Und dafür, dass die Einnahmen aus dieser für Investitionen in die Zukunft des Ortes gebracht werden.“ so Landsberg.
Mehr Informationen zu dem Thema hat der DStGB veröffentlicht.