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Bundesverfassungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer
Kommunen dürfen sich bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.
Viele Touristenorte und Unistädte verlangen eine Zweitwohnungssteuer. So werden Eigentümer und Mieter zur Kasse gebeten, die ihren Hauptwohnsitz woanders haben. Mit der Regelung wollen Kommunen auch verhindern, dass Immobilien über eine längere Zeit im Jahr leer stehen. Einheimische sollen damit bei der Wohnraumsuche unterstützt werden. Zudem hängt die Höhe der Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich auch von der Zahl der gemeldeten Einwohner ab.