Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs haben über neue Corona-Regeln diskutiert (Bild vom Treffen am 17.6.)
Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs haben über neue Corona-Regeln diskutiert (Bild vom Treffen am 17.6.)

Bund-Länder-Treffen

Corona: Auf diese Regeln einigen sich Regierungschefs und Kanzlerin

Die neue wichtige Zahl des Tages heißt: 35 - statt bisher bei 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche soll künftig ein Frühwarnsystem schon ab 35 Neuinfektionen greifen. Im Fokus haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten vor allem die Themen Freizeitgestaltung und private Feiern. Die Kontaktnachverfolgung gilt ihnen als der wichtigste Baustein. Weitere Öffnungen haben sie ausgeschlossen. Die Kommunen sollen finanziell an verschiedenen Stellen unterstützt werden.

Zur Eindämmung der Corona Pandemie haben Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs am 29. September erneut über die Regeln debattiert. Einig sind sie sich darüber, dass ein weiterer deutschlandweiter Lockdown verhindert werden soll. Statt dessen soll es leichter und übersichtlicher werden, Beschränkungen regional umzusetzen. Und das auch schon bei einem Wert ab 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Im Mittelpunkt steht zudem weiter die Kontaktverfolgung und die Regeln. Auch beim Mindestbußgeld etwa für Maskenverweigerer haben sich Bund und Länder auf eine Fortsetzung der Regeln geeinigt. 

Konkret heißt es: "Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen".

Herauszulesen ist aus dem Beschlussvorschlag vor allem die gemeinsame Sorge, dass die Corona Fallzahlen durch den anstehenden Winter und die damit ohnehin üblicherweise steigenden Krankenzahlen etwa bei der Grippe deutlich ansteigen könnten. Weitere Öffnungen der bisherigen Corona-Beschränkungen lehnen sie daher ab, halten sich zugleich mögliche Verschärfungen regionaler Natur offen. 

Zu regional unterschiedlichen Beschränkungen heißt es in dem Papier: "Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden."

Corona-Beschluss in der Übersicht - die wichtigsten Schlagworte

Beim Testen sollen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. Für den Gesundheitsdienst sollen möglicherweise 5000 neue Stellen geschaffen werden.

Der Alkoholausschank soll in besonders betroffenen Regionen unter bestimmten Bedingungen befristet werden.

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit sollen Fieber-Ambulanzen eingerichtet werden. 

Corona-Papier: Das sind die wichtigsten Punkte für Kommunen 

Fieberambulanzen, Schwerpunktsprechstunden, Frühwarnsysteme, Kontaktnachverfolgung. Das sind die Stichworte aus dem Papier mit insgesamt neun Unterpunkten, die Kommunen besonders betreffen.

Aber es soll auch finanzielle Unterstützung geben. Die meisten Gelder sind bereits beschlossen worden, werden in dem Papier aber noch einmal zusammengefasst. So etwa eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis zum Jahr 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden.

Das neue Corona-Papier im Wortlaut - so lautet der Beschlussvorschlag für die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs vom 29. September 2020: 



„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

 

Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen, einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.

 

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleistet werden kann.

 

Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

 

A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten

 

1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren Öffnungsschritte zu rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere die Pflicht zur Mund- Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Mindestbußgeld von 50 Euro gelten. Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr vom 23. September 2020 und die Bereitschaft aller Beteiligten für eine konsequente Durchsetzung begrüßt.

 

2. Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken ist gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für Corona-Warn-App nutzen und ein „L“ für Lüften hinzuzufügen. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern. Wo freies Lüften durch Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können raumlufttechnische Anlagen helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft reduziert wird. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer begrüßen daher die Empfehlung des Bundeskabinetts vom 9. September 2020 zum infektionsschutzgerechten Lüften. Das in diesem Beschluss verkündete Förderprogramm zur Umrüstung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Volumen von 500 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 ist ein weiterer Baustein in der Pandemiebekämpfung. Bund und Länder werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften breit bekanntgemacht werden und notwendige Anpassungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen zügig erfolgen.

Der Schul- und Betreuungsbetrieb, der für die Zukunft der jungen Generation und auch für die Eltern und für die gesamte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist nun bundesweit angelaufen und trotz örtlicher Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen sind die Erfahrungen bislang positiv. Der Schulfamilie und allen Beteiligten der Kinderbetreuung gilt hier ein besonderer Dank. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordert, kann im Einzelfall eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, diesen Präsenzbetrieb zu sichern. Besondere Bedeutung hat in der kalten Jahreszeit das regelmäßige Lüften, das eine Verringerung der Virus-Konzentration bewirkt und damit das Infektionsrisiko in Räumen senkt. Regelmäßiges Lüften kann durch eine CO2- Messung in den Räumen unterstützt werden. Um den Präsenzbetrieb zu sichern, müssen Hygieneregeln weiter beachtet und gegebenenfalls entsprechend lagebedingt angepasst werden. Für einen verlässlichen Schulbetrieb ist weiterhin die Bildung von mehreren getrennten Personengruppen („Clustern“) aus Schülern in der Schule wesentlich, die in der Schule keinen direkten Kontakt untereinander haben. Im Falle einer Infektion genügt es so, ein Cluster zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Für symptomatische Schulkinder in der Herbst- und Winterzeit ist eine integrierte Teststrategie erforderlich, die genau definiert, wann eine Testung sinnvoll ist und die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen.

 

B. Test- und Nachverfolgungsregime

 

3. Der Beschluss vom 27. August 2020 zur Teststrategie muss, wo noch nicht geschehen, schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Teststrategie ist laufend zu überprüfen und fortzuschreiben. Dies gilt insbesondere für die Ergänzung der Teststrategie hinsichtlich neuer Schnelltest-Verfahren. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.

 

4. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedete Neuregelung der Einreisequarantäne schnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der Einreiseanmeldung durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb, insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben.

 

5. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartenden Grippewelle bringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Die Bundesregierung wird zeitnah ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept vorlegen, wie eine Überlastung der allgemeinen Strukturen verhindert werden kann. Ein solches Konzept sollte die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen darstellen. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangeren, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und beruflich besonders Exponierte.

 

6. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. Anlage). Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen.

 

7. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. Aprilgeltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.

 

C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie

 

8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen.

Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden.

Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eigegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird [, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist].Diese soll für Feierlichkeiten in privaten Räumen bei maximal 25 Teilnehmern und in öffentlichen Räumen bei maximal 50 Teilnehmern liegen. Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt unbenommen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere ist die Teilnehmerzahl weiter zu begrenzen [auf höchstens 10 Teilnehmer in privaten/höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen]. Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.

 

9. Angesichts der für den Herbst und Wintertypischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgend auch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung:Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.“