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Die Nahverkehrsabgabe soll Kommunen neue Möglichkeiten beim ÖPNV bieten - ist aber weiter umstritten
Die Nahverkehrsabgabe soll Kommunen neue Möglichkeiten beim ÖPNV bieten - ist aber weiter umstritten
© fotolia

Mobilität der Zukunft

Das ist eine Nahverkehrsabgabe

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
5. Januar 2024
Es war in Baden-Württemberg lange in der Diskussion. Nun könnten Kommunen erstmals ein Instrument in die Hand bekommen, über eine Nahverkehrsabgabe den ÖPNV zu stärken. Wir zeigen die Pläne.

Die baden-würtembergische Landesregierung will die gesetzliche Grundlage für eine sogenannte Nahverkehrsabgabe in den Kommunen schaffen. Dann könnten Städte und Kreise künftig entscheiden, ob sie den sogenannten Mobilitätspass einführen. Kurz zusammengefasst sieht das wie folgt aus. Das Gesetz soll die Basis dafür schaffen, dass Kommunen ab 20.000 Einwohnern entscheiden können, ob sie Einwohner, KFZ-Halter, Arbeitgeber oder Autofahrer zur Kasse bitten wollen.

Nahverkehrsabgabe - diese vier Modelle stehen Kommunen zur Auswahl  

Bei der Nahverkehrsabgabe haben die Kommunen die Wahl zwischen vier Alternativen. Alle Modelle sehen vor, dass die Gebührenzahler im Gegenzug Gutscheine für den Öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Eine erste Möglichkeit wäre bei allen Einwohnern eine Gebühr einzuziehen. Alternativ kann es auch so laufen, dass nur die Autobesitzer belastet werden. Eine dritte Option wäre, die Abgabe über die Arbeitgeber einzuziehen. Das Mobilitätsguthaben soll dann den Mitarbeitern zugute kommen. Die vierte Variante wäre eine Art Maut für Autofahrer. Hier wäre allerdings die Erfassung komplizierter, weil Bundesstraßen und Autobahnen ausgeklammert werden müssten.

Nicht jede Kommune darf eine Nahverkehrsabgabe einführen - das sind die Voraussetzungen

Kommunen dürfen die Abgabe allerdings nur einführen, wenn ein – so steht es im Entwurf – „ausreichendes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs" zur Verfügung steht. Soll heißen: Der ÖPNV muss zumindest tagsüber als zumutbare Alternative zum Auto funktionieren. Es muss also bereits ein halbwegs sinnvolles Angebot geben. Wie hoch die Gebühr sein kann, soll die Kommune festlegen. Bei einem Modellversuch in vier Kommunen waren Monatsbeiträge von 10 bis 57 Euro im Gespräch. Damit sollen die Kommunen das Angebot im Nahverkehr ausweiten und Tickets günstiger anbieten können. 

Das Projekt war politisch lange umstritten, soll nun aber zu Beginn des neuen Jahres im Landtag verabschiedet werden. Andere Bundesländer schielen bereits auf den dortigen Entwurf und möglicherweise erste Erfahrungen.

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