DStGB: Solidarpaktumlage muss enden!

Die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen von SPD, CDU und CSU fordern ein Ende der Solidarpaktumlage bis spätestens Ende 2019. Diesen Appell richten sie kurz vor der Schlussrunde der Koalitionsverhandlungen an die Parteien.

Nach geltender Rechtslage müsste die Solidarpaktumlage, die von westdeutschen Kommunen an ihre Länder gezahlt werden muss, Ende 2019 auslaufen. In den Koalitionsverhandlungen hatten sich jedoch Überlegungen abgezeichnet die Umlage zu verlängern. Das würde, laut der Spitzenverbände, eine dynamisch wachsende Belastung der westdeutschen Kommunen von 3,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 bedeuten.

Kommunalverbände fordern Verlässlichkeit

„Es wäre absolut nicht hinnehmbar, die Länderkassen auf dem Rücken der Kommunen zu füllen", sagt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. "Zahlreiche Kommunen haben im Vertrauen auf das gesetzlich fixierte Ende der Solidarpaktumlage ihre Konzepte zur Haushaltskonsolidierung ausgerichtet." Die kommunalen Spitzenverbände verlangen vom Bund und den Ländern Verlässlichkeit. Die Mittel dürften auch an anderer Stelle eines Koalitionsvertrages nicht zum Nachteil der Kommunen angerechnet werden.

Solidarpaktumlage nicht mehr gerechtfertigt

Die Solidarpaktumlage wurde 1995 eingeführt, um die finanziellen Lasten der alten Länder aus der Einbeziehung der neuen Bundesländer in den bundesstaatlichen Finanzausgleich mitzufinanzieren. Schon die Fortführung der Umlage 2005, nachdem die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neugeordnet wurden, sei umstritten gewesen. Spätestens seit der Neuordnung 2017 sei die Umlage nicht mehr gerechtfertigt.