Falsch geparkter Wagen
Falschparkern auf der Spur.
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Datenschutz

Dürfen Falschparker fotografiert werden?

Falschparker werden immer härter bestraft. Die Bußgelder wurden massiv erhöht. Viele Anwohner ärgern sich dennoch weiterhin über zugeparkte Gehwege oder Parken in zweiter Reihe und sorgen sich, dass der Rettungswagen oder die Feuerwehr nicht rechtzeitig durchkommt. Doch: Ist es erlaubt, die falsch geparkten Autos samt Nummernschild zu fotografieren? Gilt dies als Beweismittel oder verstößt es gegen den Datenschutz? Ein Gericht hat jetzt dazu entschieden.

Für die Datenschützer ist klar: Das Fotografieren von Verkehrsverstößen durch Falschparker ist nicht zulässig. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in Bayern deshalb die Ablichtung  gerügt und gegen zwei Bürger Verwarnungen ausgesprochen. Sie sollten Strafe zu zahlen, weil sie unerlaubt Fotos gemacht hatten.

Sie hatten die Falschparker angezeigt und der Polizei als Beweismittel Aufnahmen der ordnungswidrig geparkten Fahrzeuge übermittelt. Bei den von ihnen dokumentierten Verstößen handelte es sich beispielsweise um Parken im absoluten Halteverbot beziehungsweise ordnungswidrig auf Gehwegen.

Falschparker - Verstoß fotografieren?

Gegen diese Verwarnung klagten die beiden "Fotografen". Laut "Der Spiegel" handelte es sich um zwei Fahrradfahrer, die 1000 Euro Verwarngeld bezahlen sollten. Ein Gericht hatte daraufhin darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Bildaufnahmen eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellte. Die Regelung besagt, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.

Fotos als Beweismittel fürs Falschparken

"Fotografen" und Datenschutzbehörde stritten laut Gericht vor allem um die rechtliche Frage, ob derjenige, der die Anzeige erstattet, durch die Parkverstöße auch persönlich betroffen sein muss  und ob für eine Anzeige nicht allein die bloße schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens genügen würde.

Datenschützer alarmiert

Problematisch ist nach Ansicht des Landesamtes für Datenschutz, dass mit den Fotos oft Daten erhoben werden, die über den reinen Parkvorgang hinausgingen, etwa bei Ablichtung anderer Fahrzeuge und Personen. Die "Fotografen"  hingegen verwiesen auf Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum Beweis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos vereinfacht.

Verwaltungsgericht: Fotografieren zulässig

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat jetzt entschieden. Die 14. Kammer gab den Klagen statt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

(VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 – AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431)