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Formularsprache: Ist Geld Männersache?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
13. März 2018
Dieses Urteil hätte für Chaos in den Verwaltungen sorgen können: Die 80-jährige Marlies Krämer wollte vor Gericht durchsetzen, dass sie in Verträgen mit der Sparkasse mit der weiblichen Form angesprochen wird. Der Bundesgerichtshof entschied nun gegen die Klägerin. Das generische Maskulinum sei eine allgemeine Form, die für alle gilt. Da können auch die Kommunen aufatmen.

Der Streit um weibliche Formen auf Formularen, Ausweisen, in der Zeitung und allen anderen wichtigen Schriftformen wütet seit einigen Jahren mit sehr unterschiedlichem Erfolg. An den meisten Universitäten wird mittlerweile ein Studierendenausweis, statt eines Studentenausweises ausgegeben. Man kann Inhaber oder Inhaberin eines Personalausweises sein. Doch bisher kann man bei der Sparkasse eben nur Kunde und Kontoinhaber sein. Eine weibliche Anrede ist in den Formularen nicht vorgesehen.

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