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Formularsprache: Ist Geld Männersache?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
13. März 2018
Dieses Urteil hätte für Chaos in den Verwaltungen sorgen können: Die 80-jährige Marlies Krämer wollte vor Gericht durchsetzen, dass sie in Verträgen mit der Sparkasse mit der weiblichen Form angesprochen wird. Der Bundesgerichtshof entschied nun gegen die Klägerin. Das generische Maskulinum sei eine allgemeine Form, die für alle gilt. Da können auch die Kommunen aufatmen.

Der Streit um weibliche Formen auf Formularen, Ausweisen, in der Zeitung und allen anderen wichtigen Schriftformen wütet seit einigen Jahren mit sehr unterschiedlichem Erfolg. An den meisten Universitäten wird mittlerweile ein Studierendenausweis, statt eines Studentenausweises ausgegeben. Man kann Inhaber oder Inhaberin eines Personalausweises sein. Doch bisher kann man bei der Sparkasse eben nur Kunde und Kontoinhaber sein. Eine weibliche Anrede ist in den Formularen nicht vorgesehen. Marlies Krämer aus dem Saarland wollte sich das nicht länger gefallen lassen und klagte gegen die Sparkasse. Keine weibliche Form anzubieten sei ein Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichstellungsgrundsatz.

Generisches Maskulinum verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz

Vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken scheiterte sie mit ihrer Klage. Und zog vor das oberste deutsche Zivilgericht. Doch heute entschied auch der Bundesgerichtshof, dass das generische Maskulinum kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und auch kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstelle. Die männliche Form sei in diesen Fällen eine verallgemeinernde Form, die für jeden - egal welcher Geschlechteridentität - gilt.

Änderung der Formularsprache wäre riesiger Aufwand

Die Formularsprache bleibt also männlich. Für die Sparkasse ist es eine Erleichterung, denn ansonsten hätte sie über 800 Formulare erneuern müssen. Und auch die Kommunalverwaltungen können vorerst aufatmen, denn auch hier gibt es unzählige Formulare mit dem generischen Maskulinum. Die Gefahr ist allerdings noch nicht gebannt: Denn Marlies Krämer will sich nicht unterkriegen lassen. Als nächstes ziehe sie vor das Bundesverfassungsgericht, zeigte sie sich nach der Urteilsverkündung kämpferisch. Zur Not würde sie bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Für Marlies Krämer ist das nicht der erste Kampf um Gleichberechtigung in der Formularsprache. In den 90ern hatte sie so lange auf einen Personalausweis verzichtet, bis sie als InhaberIN unterzeichnen konnte.

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