Gebietsreform in Thüringen
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Gebietsreform in Thüringen: weitere freiwillige Fusionen!

4. Dezember 2018
Nach dem Scheitern der großen Gebietsreform schließen sich immer mehr Gemeinden freiwillig zusammen - und erhalten dafür eine Prämie vom Land

Ursprünglich sollte eine groß angelegte Gebietsreform stattfinden. Doch die geplante Strukturveränderung scheiterte am Verfassungsgericht, das das sogenannte Vorschaltgesetz für die Reform für nichtig erklärte, aber auch an massiven Protesten auf kommunaler Ebene. Nun haben einige Gemeinden einen Antrag auf freiwillige Fusion gestellt, die wiederum mit sehr hohen Prämien belohnt wird.

Insgesamt bekommen die Kommunen eine Summe von 217 Millionen Euro für die freiwillige Fusion, die neben den Prämien auch Strukturbegleithilfen, besondere Entschuldungshilfen und Kompensationsleistungen enthält, wenn zum Beispiel durch eine Neugliederung von Gemeinden ein Verlust an Einwohnern und Umlagekraft entsteht.

Freiwillige Gebietsreform: bis zum Ablauf der Frist sind nur wenige Anträge eingegangen

Letztes Jahr hatten sich bereits 48 Gemeinden für die freiwillige Gemeindegebietsreform entschieden, weitere 263 Gemeindenamen liegen dem Landtag aktuell vor und das dritte Neugliederungsgesetz plant die freiwillige Fusion von 70 weiteren Gemeinden. Da bis zum Ablauf der Frist jedoch nur vier Anträge eingegangen sind, wurde die Frist um weitere Tage verlängert - sodass letztlich 13 weitere Anträge eingegangen sind.

Mit dem dritten Gesetz sollen 40 Gemeinden und 6 Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden und 11 Gemeinden durch Eingliederung der Gebiete von 16 aufgelösten Gemeinden vergrößert werden. Eine Verwaltungsgemeinschaft, eine Einheitsgemeinde und 5 Landgemeinden werden neu gebildet.

Über das dritte Neugliederungsgesetz soll im Januar 2019 im Kabinett beraten werden. Die Verabschiedung im Landtag ist für September 2019 geplant.

Innenminister Georg Maier (SPD) möchte die Gebietsreformen auch in der nächsten Legislaturperiode forcieren. und wertet die freiwilligen Fusionen als Erfolg.

Eine Übersicht der Anträge finden Sie HIER.