Der strafrechtliche Schutz für Kommunalpolitiker ist immer wieder ein Problem - vieles an Hatespeech kann nicht geahndet werden. Das soll sich nun ändern
Der strafrechtliche Schutz für Kommunalpolitiker ist immer wieder ein Problem - vieles an Hatespeech kann nicht geahndet werden. Das soll sich nun ändern

Mehr Schutz für Kommunalpolitiker

Bundes- und Landespolitiker stehen unter dem Schutz vor übler Nachrede und Verleumdungen im politischen Leben. Die Ehrenamtlichen vor Ort und auch die Bürgermeister in den Kommunen genießen diesen Schutz bisher nicht. Das soll sich nun ändern. Das Bundesjustizministerium prüft ein Gesetzesvorhaben mit dem Ziel, es möglichst bald umzusetzen.

Es ist leider Alltag in Deutschlands Kommunen. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker leisten in ihrer Freizeit einen großen Dienst für die Allgemeinheit, wenden viele Stunden für Ausschuss und Gemeinderatssitzungen auf und fällen nach langer und oft schwerfälliger Befassung mit einem Thema einen Beschluss. Irgendjemandem wird dieser Beschluss immer nicht gefallen und die Ehrenamtler vor Ort müssen sich der Kritik stellen. Das war immer so und wird auch immer so sein. Natürlich gehört das dazu. 

Stärker geworden ist in den vergangenen Jahren aber der Anteil der Kommunalpolitiker, die sich nicht einer sachlichen Kritik stellen müssen, sondern Beschimpfungen, Beleidigungen und sogar Angriffe über sich ergehen lassen müssen. Nicht selten kann diese - neudeutsch Hatespeech genannte - Hasstirade aber von den Behörden anschließend nicht verfolgt werden. Immer wieder haben wir in KOMMUNAL über Fälle berichtet, wo Strafverfahren gar nicht erst eingeleitet wurden, sich Ehrenamtliche aber zu Recht bedroht und verunglimpft fühlen.

So will das Justizministerium Kommunalpolitikern konkret helfen

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hatte als erstes gehandelt und vorgeschlagen, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches auszuweiten. Er gilt bisher für Landes- und Bundespolitiker. Künftig sollten auch Kommunalpolitiker ausdrücklich in diesen Paragrafen einbezogen werden, so der Vorstoß. Diesen hat das Bundesjustizministerium nun aufgegriffen. 

Der Paragraf regelt den Schutz vor übler Nachrede und Verleumdungen für "im politischen Leben des Volkes stehenden Personen", so heißt es dort wörtlich. Immerhin sieht er für Täter eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Es ist jedoch umstritten, ob Kommunalpolitiker automatisch in diesen Paragrafen einbezogen sind, weshalb es oft gar nicht zu Ermittlungen kommt. 

Und das Ministerium geht in seiner Prüfung noch einen Schritt weiter: Ziel sei auch ein strafrechtlicher Schutz von Personen, die sich gesellschaftlich, aber nicht politisch, engagieren und trotzdem Hatespeech ausgesetzt sind. Das gilt beispielsweise für Ehrenamtliche in der Kirche oder in Flüchtlingshilfevereinen aber eben auch im Sportverein. 

Kommunalpolitiker brauchen mehr als Gesetzesverschärfungen 

Die Vertreter der Kommunen haben den Vorstoß begrüßt, mahnen aber, dass eine reine Verschärfung von Gesetzen nicht ausreichen wird. "Notwendi ist vor allem eine konsequente Verfolgung der Straftaten durch Polizei und Staatsanwaltschaften", heißt es beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Auch Sicherheitspartnerschaften und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den sozialen Netzwerken und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Cyberkriminalität sei notwendig. 

Zudem erinnert dem Städte- und Gemeindebund daran, dass die mögliche Neuregelung des Paragrafen durch entsprechende Vorhaben auf Landesebene ergänzt werden müssen. Dazu gehöre etwa die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ansprechpartner für die kommunale Ebene.