Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • K+ Abo Bestellen
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Grundsteuer
  4. Grundsteuer-Hebesatz: Wie hoch darf er sein?
Grundsteuerbescheide und Hebesätze: Das Bild zeigt ein Haus mit Garten.
Die Grundsteuerreform startet am 1. Januar 2025.
© AdobeStock

Grundsteuerhebesätze

Grundsteuer-Hebesatz: Wie hoch darf er sein?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
14. Mai 2024
Wie hoch wird die Grundsteuer in den jeweiligen Kommunen? Sachsen hat als erstes Bundesland ein Transparenzregister für faire Hebesätze der Kommunen veröffentlicht. Denn die Städte und Gemeinden in Deutschland sollen die Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025 neutral umsetzen, also ohne Mehrbelastung der Immobilienbesitzer. Viele Kommunen erhöhen aber bereits jetzt die Grundsteuer, weil sie das Geld für wichtige Investitionen brauchen.

Die Angst von Haus- und Wohnungsbesitzern in Deutschland ist groß, durch die geplante Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025  eine weitaus höhere Grundsteuer bezahlen zu müssen als bisher. Fakt ist: Viele Kommunen erhöhen bereits jetzt schon den Hebesatz für die Grundsteuer, weil sie dringend Geld brauchen, um Schulen zu sanieren, Kitas zu bauen und Straßen in Schuss zu halten. Damit die Kommunen sich aber an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, die Hebesätze so gestalten, dass am Ende die betroffenen Bürger und Bürgerinnen nicht mehr Grundsteuer bezahlen müssen als vor der Reform, ist in mehreren Bundesländern geplant, die Bürger über faire Rahmenbedingungen zu informieren.

Weiterlesen mit und alle Vorteile genießen

Digital


72.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

EMPFEHLUNG

Print + Digital

+ 1 Webinar Ihrer Wahl


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

Print


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen


Gemeinde-Abo

unverbindliche Anfrage zu Sonderkonditionen

Angebot jetzt einholen


Sie haben schon ein Abo? Einloggen

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Gudrun Mallwitz

  • Kleingarten, Parzellen
    Reform

    Grundsteuer: Sollen Kleingärten befreit werden?

    von Gudrun Mallwitz
  • Grafische Darstellung Menschen ziehen an einem Strang
    Interkommunale Zusammenarbeit

    Team Kommune: So ziehen alle an einem Strang

    von Gudrun Mallwitz
  • In Tübingen muss neben Mannheim die höchste Grundsteuer bezahlt werden.
    Klagen

    BFH-Urteil zur Grundsteuer: Entscheidung mit Sprengkraft für Kommunen

    von Gudrun Mallwitz

Lesen Sie auch...

  • Reform

    Grundsteuer: Sollen Kleingärten befreit werden?

    von Gudrun Mallwitz
  • Klagen

    BFH-Urteil zur Grundsteuer: Entscheidung mit Sprengkraft für Kommunen

    von Gudrun Mallwitz
  • Finanzen und Stadtentwicklung

    Grundsteuer C: Steuerungselement oder Rohrkrepierer?

    von Rebecca Piron

Neuester Inhalt

  • Sensoren sorgen für Rechtssicherheit

    Nachweispflicht im kommunalen Winterdienst

    von Monique Opetz
  • Künstliche Intelligenz in der Kommune

    KI-Avatar in der Verwaltung: Landkreis mit innovativer digitaler Kommunikation

  • Abfallbeseitigung

    Reiner Bioabfall - großer Gewinn

    von Annette Lübbers

Schlagwörter

  • Grundsteuer

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp