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Droht ein Flickenteppich bei der Grundsteuer?
Droht ein Flickenteppich bei der Grundsteuer?
© shutterstock

Grundsteuer: Droht jetzt das föderale Chaos?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
3. April 2019
In Sachen Grundsteuer könnte es jetzt richtig kompliziert werden. Der Vorschlag des Finanzministers ist offenbar nicht mehr durchsetzbar. Bayern schert aus. Neue Kompromissvorschläge finden immer mehr Anhänger. Die jüngste Entwicklung und die Auswirkungen im Überblick!

Die Uhr tickt unaufhaltsam in Sachen Grundsteuer. Wenn nicht bald die Kuh vom Eis kommt, fehlen Deutschlands Kommunen im nächsten Jahr Einnahmen von 14 Milliarden Euro. Spätestens bei der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr müssen Deutschlands Kämmerer gewappnet sein. Nun läuft offenbar alles auf eine länderspezifische Steuer hinaus. 

Hintergrund: Bayern will den Kompromiss von Finanzminister Scholz nicht mittragen. Der sieht neben der Größe der Immobilie den Grundstückswert, das Gebäudealter und pauschal eine Berücksichtigung der Mietkosten vor. Ein umständliches Modell, das im Ergebnis die Steuer in teuren Wohnlagen deutlich erhöhen würde. Wen es wie treffen würde, haben wir HIER anhand von verschiedenen Kommunen und Gemeindegrößen für Sie errechnet. Der Finanzminister geht aber davon aus, dass allzu große Steigerungen über die Anpassung des jeweiligen Hebesatzes ausgeglichen werden. Bayern will da nicht mitmachen und setzt auf ein Modell aus Fläche und Grund statt Bodenwerte und Mieten. Nun hat sich auch Baden-Württembergs CDU dafür ausgesprochen, eine Öffnungsklausel bei der neuen Grundsteuer einzuführen. Das heißt konkret: Bundesländer, die eine eigene Regelung erlassen wollen, können dieses tun. 

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Welche Bedeutung die Grundsteuer für die Kommunen hat und wie es mit der Grundsteuerreform weitergeht, lesen Sie hier!
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Droht der Flickenteppich bei der Grundsteuer? 

Während sich aus der Union auch auf Bundesebene immer mehr Befürworter einer länderspezifischen Steuer finden, ist der Koalitionspartner SPD bisher dagegen Trotzdem scheint es immer mehr darauf hinauszulaufen. Denn SPD-Minister Scholz will schon am 10. April seinen Entwurf der Grundsteuer im Kabinett absegnen lassen. Das wäre genau ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Denn steht das Gesetz nicht bis Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt, darf die Steuer ab dem 1.1. kommenden Jahres nicht mehr erhoben werden - das entspräche für die Kommunen Einnahmeausfällen von 14 Milliarden Euro. 

Der Städtetag warnte bereits vor einer solchen länderspezifischen Regelung. Andernfalls drohe ein unfairer Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken, heißt es dort. 

Doch auch aus der Wissenschaft melden sich nun immer mehr Unterstützer. "Auf der lokalen Ebene führt der Steuerwettbewerb zu einer effizienteren Bereitstellung lokaler öffentlicher Güter", sagt etwa das Mitglied im Wirtschafts- Sachverständigenrat, Lars Feld in der FAZ. Auch die Finanzwissenschaftlerin Nadine Riedel von der Uni Bochum gab im Interview zu Protokoll: "Unter Steuerwettbewerbs-Gesichtspunkten sehe ich keine gravierenden Gründe gegen die Öffnungsklausel, da Grundstücke einem erhöhten Besteuerungsdruck nicht ausweichen können". 

Die Wissenschaftler geben auch zu bedenken, dass schon das jetzige Hebesatzrecht der Kommunen zu einer unterschiedlichen Besteuerung führt. Wer einen ineffizienten Steuerwettbewerb fürchte, müsse konsequenterweise auch das Hebesatzrecht von den Gemeinden auf höhere Ebenen abgeben. 

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