
Grundsteuerreform: Häuslebesitzer und Kommunen tappen gleichermaßen im Dunkel.
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Finanzen
Grundsteuerreform: Fragezeichen für Kommunen
Ab Januar 2025 greift die neue Grundsteuer. KOMMUNAL hat in drei Kommunen nachgefragt, welchen Mehraufwand sie stemmen müssen, welche finanziellen Auswirkungen sie von der Reform erwarten und was sie der Politik mit auf den Weg geben.
Bereits vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das bis dahin gültige System zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: Gleichartige Grundstücke würden in der gängigen Praxis ungleich behandelt und das Gesetz verstoße demzufolge gegen den im Grundgesetz verankerten Gedanken der Gleichbehandlung. Das Ergebnis: Bis zum 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer für landwirtschaftlich, gewerblich und privat genutzte Grundstücke neu aufgesetzt werden.