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Mit dem Hartz-IV-Urteil kommt mehr Arbeit auf die Jobcenter zu.
© Tobias Arhelger/Adobe Stock

Nach Hartz-IV-Urteil: Wie geht es mit den Sanktionen weiter?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
5. November 2019
Eine Minderung des Hartz-IV-Satzes um 60 oder gar 100 Prozent ist verfassungswidrig. So urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit fällt ein Teil der heute üblichen Sanktionen für Leistungsempfänger weg.

Die Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern durch den Staat ist "nicht zu beanstanden", urteilt das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, 5. November. Doch: "Auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse ist eine Minderung in Höhe von 60 Prozent des Regelbedarfs nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen", erklärt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Somit fallen die heute üblichen Sanktionsmöglichkeiten für Wiederholungstäter weg.

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