Renate Künast Urteil Hassposting
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Hasspostings im Internet

Teilerfolg für Renate Künast

Die Grünen-Politikerin Renate Künast wurde in den Sozialen Medien aufs Übelste beschimpft! Daraufhin zog die Politikerin vor Gericht. Doch: Die Richter haben die Hasskommentare nicht als Beleidigung eingeordnet. Die Entscheidung sorgte für viel Kritik - und nun wurde das Urteil revidiert. Wie kommt es zu der Kehrtwende?

Immer wieder werden Politiker in den sozialen Medien angefeindet!

So wie beispielsweise die Grünen-Politikerin Renate Künast. Ein Blogger hatte behauptet, dass Künast Sex mit Kindern verharmlose und auf Facebook ein Bild der Politikerin mit einem falschen Zitat veröffentlicht und damit sogar Werbung geschaltet. Daraufhin beleidigten mehrere Nutzer die Grünen-Politikerin unter dem Post. Renate Künast zog vor Gericht und forderte, dass sie die Daten der Nutzer erhält, die sie in den Kommentaren beschimpfen - damit sie zivilrechtlich gegen sie vorgehen kann. Denn Facebook ist zur Herausgabe der Daten verpflichtet - aber nur wenn die Kommentare strafbar sind.

Erstes Urteil: Renate Künast muss sich die Hasspostings gefallen lassen

Das Landgericht Berlin wies im September 2019 Künasts Antrag zurück! In der Begründung heißt es, dass die Kommentare zwar "teilweise sehr polemisch und überspitzt und sexistisch" seien. Aber: Als Politikerin müsse Künast Kritik in stärkerem Maße hinnehmen. Zudem habe sich die Politikerin in der Öffentlichkeit zu einem berührenden Thema (nämlich Gewalt an Kindern) geäußert und damit Widerstand provoziert.

Das Urteil sorgte für massive Kritik in den Medien. Auch mehrere Kommunalpolitiker hatten sich anschließend an das Magazin KOMMUNAL gewandt, weil sie fürchteten, dass das Urteil auch darauf Auswirkungen habe, was sie sich tagtäglich gefallen lassen müssen.

Urteil Hassposting Renate Künast
Die Grünen-Politikerin Renate Künast wurde im Internet als "Drecks Fotze" und "Schlampe" bezeichnet - und ist gerichtlich dagegen vorgegangen

Jetzt hat sich das Gericht die Sache erneut angeschaut

Renate Künast legte gegen das Urteil Beschwerde ein, weshalb sich das Landgericht nun noch einmal mit der Sache befasst hat.

Das Ergebnis: Der Beschluss wurde revidiert! In sechs Fällen hat Renate Künast jetzt Recht bekommen.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass nun das erste Mal der vollständige Facebook-Beitrag vorgelegt wurde und nicht nur einzelne Abschnitte daraus. Zudem haben die Richter unterdessen erfahren, dass der Blogger, der das falsche Zitat veröffentlicht hat, seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird und "öffentlich Hetze gegen Personen des liberalen bis linken politischen Lagers" betreibe sowie Fake News verbreitet. Für die Entscheidung mache es einen "erheblichen Unterschied", ob die Facebook-Fans davon ausgehen konnten, dass Renate Künast richtig zitiert worden sei. Da die Facebook-Fans des Bloggers allerdings davon ausgehen konnten, dass Künast NICHT richtig zitiert wurde, hätten sie den Post als falsches Zitat entlarven können. Die Richter erklärten nun, dass die Kommentare "einen Angriff auf die Menschenwürde der Politikerin" darstellen und nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sind.

Künasts Anwalt will nun, dass Facebook die Daten der Kommentatoren herausgibt: "Facebook darf nun die Nutzerdaten an Frau Künast herausgeben, sodass diese gegen die – bislang anonymen – Verfasser dieser Äußerungen zivilrechtlich vorgehen kann.

Aber das neue Urteil wird auch kritisiert. Denn aus Sicht des Landgerichtes stellen 16 weitere Kommentare keine Beleidigung dar.

Bei Künast stößt das auf Unverständnis: Sie selbst erklärte, dass sie es nicht verstehen und akzeptieren könne, dass fast identische Formulierungen nicht als Beleidigungen eingestuft werden. Ihre Anwälte haben bereits angekündigt, die Entscheidung in der nächsten Instanz anzugreifen.

Wie ist das Urteil einzuordnen? Aus Sicht von Chefredakteur Christian Erhardt ist das Urteil sehr problematisch...

Auch von Njema Drammeh