Wichtiger Sieg im Kampf gegen Hetze im Netz - 2 Urteile stärken auch Kommunalpolitikern den Rücken
Wichtiger Sieg im Kampf gegen Hetze im Netz - 2 Urteile stärken auch Kommunalpolitikern den Rücken

Urteil nach Facebook-Kommentaren

Hasswelle: Gericht verurteilt Blogger zu 10.000 Euro Strafe

Es ist ein später Sieg für Renate Künast. Über Facebook wurde sie massiv beleidigt. Zunächst hatte ein Gericht befunden, das sei freie Meinungsäusserung und sie müsse sich das als Person des öffentlichen Lebens gefallen lassen. Nun gibt es doch ein deutliches Urteil!

Die Hasswelle auf Kommunalpolitiker ebbt nicht ab. Immer wieder werden sie beleidigt, beschimpft oder persönlich angegriffen. Aktuell trifft es besonders viele Kommunalpolitiker der FDP nach der Ereignissen in Thüringen. So berichten vor allem im Kommunalwahlkampf in Bayern und Hamburg viele Kandidaten von Angriffen und Anfeindungen. Noch häufiger kommt es zu Anfeindungen über die sozialen Netzwerke, vor allem über Facebook. Immer wieder wurden in der Vergangenheit Verfahren gar nicht erst begonnen und schnell eingestellt. 

Urteil zur Hasswelle hat Auswirkungen auf Kommentare bei Facebook 

Nun gibt es Hoffnung für zahlreiche Kommunalpolitiker - denn das Landgericht in Frankfurt am Main hat ein richtungweisendes Urteil gefällt. Es geht um den Fall Renate Künast. In einem Post hatte ein Blogger den Eindruck erweckt, die Grünen-Bundestagsabgeordnete befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern, solange keine Gewalt im Spiel sei. Der Urheber der Kampagne wurde nun vor Gericht zur Zahlung einer Strafe von 10.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Zudem muss er die Prozesskosten (1800 Euro) und die Ausgaben für die Anwälte tragen. 

Mit seinem Bild auf seinem Blog hatte er im Jahr 2016 85.000 Interaktionen ausgelöst. Auf Facebook hatten 22 Nutzer diese Geschichte zum Teil mit unflätigen Bemerkungen kommentiert. Aufsehen erregte der Fall, weil ein Richter in Berlin sich zunächst weigerte, von Facebook die Herausgabe der Daten der Schreiber zu fordern. Es handle sich nicht um Beleidigungen. Dagegen hatte Künast Beschwerde eingelegt, das Landgericht korrigierte daraufhin seinen Beschluss. 

Starke Wirkung nun auch durch Urteil aus Frankfurt am Main

Die Behauptung übernommen hatte auch der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm. Das Landgericht verurteilte den Büroleiter nun zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Somit hat Künast auch diesen Prozess, der dem Berliner bereits vorausgegangen war, gewonnen. Die Hintergründe hatten wir in unserem Artikel "Teilerfolg für Renate Künast" beleuchtet. Der Fall hatte auch bei vielen Kommunalpolitikern Entsetzen ausgelöst. 

Abgeschlossen ist der Fall noch nicht. Der Anwalt von Künast sprach zwar von einem "deutlichen Signal", aber noch nicht von einer endgültigen Klärung. Man habe inzwischen weitere Urheber von Hass-Postings im gleichen Zusammenhang ermittelt und weitere Klagen eingereicht. Die Verfahren würden aber voraussichtlich erst für den Herbst terminiert. 

Unser Kommentar zum Fall Künast: