Der Kanton Zug (hier der Ort Arth) in der Schweiz am Zugersee gibt Steuergeld an seine Bürger zurück
Der Kanton Zug (hier der Ort Arth) in der Schweiz am Zugersee gibt Steuergeld an seine Bürger zurück
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Haushaltsüberschuss

Steuergeld zurück an die Bürger: Die Schweiz zeigt, was in Deutschland kaum denkbar ist...

Der Schweizer Kanton Zug nimmt Jahr für Jahr mehr Geld ein, als er ausgibt. Nun soll nicht automatisch der Staat darüber verfügen: Künftig bekommen die Bürger indirekt Geld zurück, wenn die Finanzlage gut ist. Auch andere Kantone diskutieren ähnliche Modelle. Könnten deutsche Städte und Gemeinden ihre Haushaltsüberschüsse - wenn es sie denn flächendeckend endlich wieder gäbe - ebenfalls an die Steuerzahler zurückgeben?

Wenn eine öffentliche Kasse gefüllt ist, beginnt normalerweise das große politische Wunschkonzert. Neue Programme werden erfunden, Fördertöpfe gefüllt und Ausgaben beschlossen, für die man später mit etwas Glück auch noch eine passende Aufgabe findet.

Der Kanton Zug, ein wohlhabender Schweizer Kanton mit knapp 135.000 Einwohnern, sorgt derzeit für eine Debatte, die auch in Deutschland Aufmerksamkeit verdient. Statt neue Ausgabenprogramme aufzulegen, will die Politik in guten Haushaltsjahren einen Teil der Steuereinnahmen an die Bürger und Unternehmen zurückgeben.

Der Zuger Kantonsrat hat sich vor wenigen Tagen grundsätzlich für die Einführung eines Steuerrabatts ausgesprochen. Nach erfolgreichen Rechnungsjahren könnte das Parlament einen Rabatt auf den ordentlichen Kantonssteuerfuß beschließen. Ein Automatismus ist nicht vorgesehen: Der Kantonsrat soll jedes Jahr neu entscheiden, ob die finanzielle Lage eine Entlastung zulässt. Gegen den jeweiligen Beschluss könnte zudem das Referendum ergriffen werden.

Anlass für die Debatte sind Haushaltszahlen, von denen deutsche Kämmerer derzeit nur nach Einnahme eines sehr starken Schlafmittels träumen. Im Jahr 2025 erzielte der Kanton Zug einen Überschuss von 429 Millionen Franken. Bereits 2023 hatte das Plus bei mehr als 461 Millionen Franken gelegen. Gleichzeitig verfügt der Kanton über eine solide Eigenkapitalbasis.

Das geplante Modell ist keine Überweisung eines einheitlichen Betrages an jeden Einwohner. Vielmehr wird die tatsächlich geschuldete Kantonssteuer über einen niedrigeren Steuerfuß reduziert. Wer Steuern zahlt, wird dadurch im entsprechenden Jahr entlastet. 

Nach dem Beschluss soll der Rabatt höchstens acht Steuerfußprozente betragen. Damit würde verhindert, dass ein besonders gutes Einzeljahr zu einer übermäßig starken und haushaltspolitisch schwer kalkulierbaren Entlastung führt. 

Die politische Botschaft: Überschüsse gehören nicht automatisch dem Staat

Unterstützt wird das Modell im Zuger Kantonsrat von einem breiten Parteienbündnis. Das zentrale Argument: Wenn der Kanton dauerhaft deutlich mehr einnimmt, als er für seine Aufgaben benötigt, kann er nicht so tun, als sei jeder zusätzliche Franken automatisch Staatseigentum.

Die Argumente: Der Steuerrabatt ist eine gezielte Entlastung der Bürger. Haushaltsüberschüsse gehörten letztlich nicht dem Kanton, sondern den Steuerzahlern. Widerstand kommt vor allem von linken Parteien. Sie befürchten, dass niedrigere Steuern den ohnehin wirtschaftlich starken Kanton noch attraktiver machen und dadurch unter anderem Immobilienpreise und Mieten weiter steigen könnten.

Die geplante Rückgabe ist auch nicht die erste Entlastung der Bürger. So übernimmt der Kanton inzwischen fast vollständig den kantonalen Anteil an stationären Krankenhauskosten. Neu ist allerdings das Prinzip dahinter: Der Staat soll nicht immer mehr Geld einsammeln, sondern in guten Jahren bewusst weniger behalten.

Gerade dieser Gedanke macht das Modell für Deutschland interessant. Denn anstatt neue Fördertöpfe oder Subventionsprogramme aufzulegen, verzichtet der Staat schlicht auf einen Teil seiner Einnahmen. Das spart Bürokratie und gibt den Bürgern mehr finanzielle Freiheit.

Auch andere Schweizer Kantone wollen Geld zurückgeben

Die Idee macht inzwischen Schule. Im Kanton Aargau läuft eine sogenannte „Geld-zurück-Initiative“. Voraussetzung soll sein, dass der Kanton schuldenfrei ist und einen ausreichend hohen Jahresüberschuss erzielt. Erst dann könnten Bürger und Unternehmen einen Teil der Steuereinnahmen zurückerhalten. Ähnliches ist auch im Kanton Zürich geplant und die Debatte läuft aktuell auch im Kanton Basel-Stadt. 

Auch auf kommunaler Ebene sind in der Schweiz niedrige Steuern längst ein Standortfaktor. Viele Gemeinden passen ihre Steuerfüße regelmäßig an die Haushaltslage an. Wer solide wirtschaftet und hohe Einnahmen erzielt, senkt häufig die Steuerbelastung seiner Einwohner. Ein vollständig gesetzlich geregeltes Rückzahlungsmodell wie nun in Zug existiert bislang allerdings noch nicht.

Im deutschsprachigen Raum außerhalb der Schweiz finden sich dagegen kaum vergleichbare Beispiele. Weder in Deutschland noch in Österreich werden Steuerüberschüsse bislang direkt an Bürger zurückgezahlt. Stattdessen fließen Haushaltsüberschüsse meist in Rücklagen, den Schuldenabbau oder zusätzliche Investitionen.

Könnten auch deutsche Kommunen Steuergeld zurückzahlen?

Die kurze Antwort lautet: Ja – aber nicht so einfach wie in der Schweiz. Deutsche Städte und Gemeinden besitzen zwar eine verfassungsrechtlich garantierte Finanzhoheit. Artikel 28 des Grundgesetzes sichert ihnen das Recht auf Selbstverwaltung, Artikel 106 räumt ihnen insbesondere das Recht ein, die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer selbst festzulegen. Doch damit endet der Gestaltungsspielraum nicht – und er beginnt auch nicht erst bei der Frage, wie hoch eine Steuer ausfallen soll.

Kommunen dürfen nämlich keine eigenen Steuergesetze erlassen. Sie bewegen sich stets innerhalb des Rahmens, den Bund und Länder vorgeben. Anders als der Kanton Zug könnten sie deshalb nicht einfach beschließen, bereits gezahlte Steuern pauschal wieder an alle Bürger auszuschütten.

Dennoch gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Bürger an guten Haushaltsjahren teilhaben zu lassen.

Der einfachste Weg: Steuern gar nicht erst erheben

Rechtlich am unkompliziertesten wäre es, die Hebesätze für Grundsteuer oder Gewerbesteuer zu senken. Genau darüber entscheidet der Gemeinderat ja ohnehin jedes Jahr im Rahmen der Haushaltssatzung.

Bei der Grundsteuer wäre der Spielraum sogar erstaunlich groß. Eine Kommune könnte den Hebesatz erheblich reduzieren und theoretisch – sofern die Haushaltslage dies zulässt – sogar auf null Prozent festsetzen. Praktisch würde das bedeuten: Grundstückseigentümer müssten für diesen Zeitraum keine Grundsteuer mehr bezahlen.

Auch bei der Gewerbesteuer können Städte und Gemeinden den Hebesatz selbst bestimmen. Hier setzt allerdings das Bundesrecht eine Grenze. Der Hebesatz darf nicht unter 200 Prozent sinken. Eine vollständige Abschaffung der Gewerbesteuer wäre daher selbst für eine finanzstarke Kommune nicht möglich.

Statt Geld einzusammeln und später wieder auszuzahlen, könnten Kommunen also bereits im Vorfeld auf einen Teil ihrer Einnahmen verzichten. Für Bürger und Unternehmen hätte das letztlich denselben Effekt – allerdings mit deutlich weniger Bürokratie.

Ein Bürgerbonus wäre juristisch schwierig

Immer wieder taucht die Idee auf, überschüssiges Geld einfach an alle Einwohner auszuzahlen – etwa als kommunalen Bürgerbonus.

Genau hier beginnt allerdings das deutsche Kommunalrecht zu bremsen.

Eine solche Auszahlung wäre keine Steuererstattung, sondern eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Für freiwillige Leistungen gelten strenge haushaltsrechtliche Anforderungen. Zunächst müssten sämtliche Pflichtaufgaben dauerhaft finanziert sein. Außerdem müsste die Kommune begründen können, warum sie öffentliche Gelder ohne konkrete Gegenleistung an alle Einwohner verteilt.

Schon die Frage, wer überhaupt anspruchsberechtigt wäre, zeigt die Schwierigkeiten:

  • nur Steuerzahler?
  • alle Einwohner?
  • Kinder ebenfalls?
  • Zweitwohnungsbesitzer?
  • Unternehmen?
  • Vereine?

Jede dieser Entscheidungen müsste sich am Gleichheitsgrundsatz orientieren und wäre rechtlich angreifbar. Die Kommunalaufsicht dürfte ein solches Modell deshalb sehr kritisch prüfen.

Auch ein Steuererlass hilft nicht weiter

Man könnte auf die Idee kommen, bereits gezahlte Grundsteuer einfach zu erlassen und zurückzuerstatten.

Doch auch dafür gibt es enge gesetzliche Grenzen.

Die Abgabenordnung erlaubt einen Erlass von Steuern nur dann, wenn ihre Einziehung im Einzelfall unbillig wäre – etwa bei außergewöhnlichen persönlichen Härten oder besonderen Sachverhalten. Ein voller kommunaler Haushalt reicht dafür ausdrücklich nicht aus.

Mit anderen Worten: Eine Stadt kann einem einzelnen Bürger aus Billigkeitsgründen Steuern erlassen. Sie kann aber nicht allen Eigentümern gemeinsam Geld zurückzahlen, nur weil sie am Jahresende einen Überschuss erzielt hat.

Wie Kommunen ihre Bürger trotzdem entlasten könnten

Auch ohne direkte Rückzahlungen verfügen Städte und Gemeinden über einige Möglichkeiten, finanzielle Überschüsse an ihre Bürger weiterzugeben.

Denkbar wären beispielsweise:

  • eine zeitlich befristete Senkung der Grundsteuer,
  • eine Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes,
  • niedrigere Gebühren für Kindergärten, Friedhöfe oder Schwimmbäder,
  • geringere Abwasser- oder Müllgebühren, sofern die Kalkulation dies zulässt,
  • der Verzicht auf einzelne kommunale Abgaben oder Gebühren,
  • Investitionen, die dauerhaft Betriebskosten für Bürger senken, etwa durch günstigere Nahwärme- oder Energieprojekte.

All diese Maßnahmen wären rechtlich deutlich einfacher umzusetzen als eine pauschale Auszahlung von Bargeld.

Ein Gedanke, der auch Deutschland gut täte

Der Kanton Zug zeigt vor allem eines: Politik muss nicht zwangsläufig darin bestehen, immer neue Programme aufzulegen oder ständig nach zusätzlichen Einnahmequellen zu suchen.

Wenn der Staat mehr Geld einnimmt, als er für seine Pflichtaufgaben benötigt, stellt sich irgendwann eine einfache Frage: Wem gehört dieses Geld eigentlich?

In der Schweiz lautet die Antwort zunehmend: den Steuerzahlern.

In Deutschland wird diese Frage bislang kaum gestellt. Der Grund ist einfach: Anders als in der Schweiz bleibt kaum einer Kommune überhaupt noch Luft zum Atmen, weil die Finanzierung durch Bund und Länder deutlich schlechter ist.

Trotzdem gibt es vereinzelt immer wieder finanzstarke Kommunen - zumindest vorübergehend.

Das Wunder von Mainz - und wie die Stadt mit dem Geld umgegangen ist 





In den Jahren 2021 und 2022 flossen in Mainz (Sitz des Pharmaherstellers Biotech) insgesamt fast 3,3 Milliarden Euro Gewerbesteuer in die Stadtkasse. Damals wies der Haushalt einen Überschuss von fast 2 Milliarden Euro auf. So konnten die Schulden der Stadt Mainz von knapp 1,2 Milliarden (Stand 2020) auf 375 Millionen Euro (Stand 2023) gesenkt werden. Und auch der Gewerbesteuerhebesatz wurde gesenkt - auf 310 Punkte. Doch das ist schon wieder vorbei. Im Jahr 2025 wurde er wieder auf 440 Punkte angehoben. Der Grund ist einfach: Der Boom von Biotech ist Geschichte, die Gewerbesteuer wieder niedrig. Und der Finanzdezernent der Stadt Mainz erklärt zur rechtlichen Situation: „Überschüsse der Vorjahre können nicht zum Ausgleich von Defiziten der Folgejahre verwendet werden“. Hier gelte das sogenannte Jährlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass der Finanzhaushalt immer für ein konkretes Jahr geplant und abgerechnet werden muss. Das ist auch gesetzlich geregelt: Sowohl die Bundes- als auch die Landeshaushaltsordnung schreiben das Jährlichkeitsprinzip vor.

Und doch ist die Stadt immer noch glücklich über die unerwarteten Einnahmen, ein Stadtsprecher erklärt: „Die Stadt Mainz hat diesen Geldsegen dazu benutzt, um sich selbst nahezu komplett zu entschulden."

Die aktuelle Situation in Deutschland 

Doch inzwischen bleibt dieser Gedanke für nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland Theorie. Sie kämpfen derzeit nicht mit der Frage, wie sie Millionenüberschüsse verteilen sollen, sondern wie sie trotz wachsender Pflichtaufgaben ihre Haushalte überhaupt noch ausgleichen können.

Die deutschen Kommunen schlossen das Jahr 2025 mit einem Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro ab. Der wahrgenommene Investitionsrückstand stieg auf 231 Milliarden Euro. Allein bei Schulen fehlen rechnerisch 69 Milliarden Euro, bei Straßen 54 Milliarden Euro. 44 Prozent der Kommunen bewerten ihre Finanzlage inzwischen als mangelhaft, neun von zehn erwarten eine weitere Verschlechterung. 

Und trotzdem lohnt sich der Blick in die Schweiz: Denn dort wird eine Debatte geführt, die auch hierzulande grundsätzlicher kaum sein könnte: Soll jeder zusätzliche Euro automatisch dem Staat gehören – oder dürfen die Bürger auch einmal profitieren, wenn der Fiskus mehr einnimmt, als er tatsächlich braucht? Und wie viel benötigt er wirklich? Oder noch grundsätzlicher: Wäre das Geld nicht in den Händen der Kommunen sehr viel besser aufgehoben?

Eine Frage, die zumindest Bund und Ländern sich vielleicht einmal stellen sollten....