Konnexität bleibt Ausnahme
Wohngeld-Kürzung: Wo der Bund-Länder-Ausgleich scheitert
Das Bundeskabinett hat in der letzten Sitzungswoche eine umfassende Wohngeld-Kürzung beschlossen. Bei Umsetzung droht Hunderttausenden Haushalten der Absturz in die Grundsicherung, weil ihnen der Zuschuss zur immer teureren Miete wegbricht. Das muss auch die Kommunen alarmieren, denn: Das Wohngeld wird hälftig von Bund und Ländern finanziert. Im Falle der Grundsicherung sind auch die Kommunen an den Kosten beteiligt. Laut Referentenentwurf belastet die Wohngeld-Reform die Kommunen mit rund 74 Millionen Euro jährlich – und der gerade vereinbarte Konnexitätsausgleich schützt sie ausgerechnet in diesem Fall nicht. Der Grund liegt in der Konstruktion beider Beschlüsse.
Nur elf Tage vor dem Kabinettsbeschluss hatten sich Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine abgeschwächte Konnexitätsregel geeinigt. Bei neuen oder geänderten Leistungsgesetzen, die kommunale Mehrkosten von über 200 Millionen Euro jährlich verursachen, will der Bund diese zu 80 Prozent ausgleichen – finanziert über einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders“ nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Die Regelung soll nach jüngstem Stand zum 1. Oktober 2026 greifen.
Schlupflöcher im Konnexitätsausgleich
Doch direkt an den ersten Mehrkosten, die der Bund seither für die Kommunen auslöst, geht die Regel vorbei: Die Wohngeld-Reform. Der Kabinettsentwurf sieht drei Kürzungshebel gleichzeitig vor: die ausgesetzte Fortschreibung zum 1. Januar 2027, die halbierte Heizkostenkomponente und eine angepasste Wohngeldformel. Für die Kommunen entstehen dadurch zwei Probleme, die der neue Ausgleich beide nicht erfasst.
Erstens die Schwelle: Laut Referentenentwurf entstehen im SGB II Mehrausgaben von 502 Millionen Euro, von denen 428 Millionen auf den Bund und 74 Millionen auf die Kommunen entfallen. Der kommunale Einzelposten liegt damit weit unter der 200-Millionen-Grenze. Zweitens die Konstruktion: Es handelt sich nicht um eine neue Aufgabe, sondern um den Rückzug des Bundes aus einer eigenen Leistung. Nicht ausgeglichen werden Mehrkosten, wenn sie nicht durch neue oder geänderte Leistungsgesetze verursacht wurden. Die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II tragen die Kommunen ohnehin schon – nur fallen jetzt mehr Menschen hinein.
Wie das Wohngeld Kosten auf die Kommunen verschiebt
Die Mechanik dahinter ist seit Jahren bekannt. Wohngeld ist ein Zuschuss oberhalb der Grundsicherung und soll verhindern, dass einkommensschwache Haushalte überhaupt Grundsicherung beantragen müssen. Bund und Länder teilen sich diese Leistung hälftig. Fällt der Zuschuss weg, rutschen Betroffene in die Kosten der Unterkunft – ein System, das die Kommunen mitfinanzieren. Rund 400.000 Haushalte sollen den Wohngeldanspruch vollständig verlieren, 163.000 davon wechseln laut den eigenen Berechnungen des Bundes in die Grundsicherung.
74 Millionen Euro plus Verwaltungsaufwand
Für die Kommunen kommt zu den reinen Kosten der Grundsicherung der Verwaltungsaufwand hinzu: Jeder Wechsel ins SGB II oder SGB XII erzeugt Fallbearbeitung in Jobcentern und Sozialämtern. Der Bund flankiert die Kürzung zwar mit Verwaltungsvereinfachungen im Wohngeld, baut aber an anderer Stelle neuen Aufwand auf.
Wohngeld-Fall bestätigt Kritik an MPK-Beschluss
Das aktuelle Vorgehen beim Wohngeld bestätigt, was kommunale Spitzenvertreter schon zur MPK kritisierten. Städtetags-Präsident Burkhard Jung nannte die Beschlüsse einen „guten ersten Schritt“, der das Problem aber nicht löse. Im Idealfall bringe die Reform mittelfristig eine Entlastung von maximal drei Milliarden Euro – gegenüber rund 30 Milliarden Euro jährlichem Defizit. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link fragte, was mit den verbleibenden 20 Prozent und den Kosten bereits geltender Gesetze sei.
Sparen auf dem Rücken der Schwächsten
Die Kürzung trifft Menschen, die kaum Spielraum haben. Von den rund 1,2 Millionen Wohngeldhaushalten sind mehr als die Hälfte Rentner- und Pensionärshaushalte. Ein großer Teil der übrigen sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Der Sozialverband Deutschland warnt, dass die Kürzung vor allem ältere Menschen trifft und die ohnehin steigende Altersarmut weiter verschärft – anders als Erwerbstätige könnten Rentnerinnen und Rentner ihr Einkommen oft nicht mehr aus eigener Kraft verbessern.
Besonders scharf fällt die Kritik aus, weil die Reform in eine angespannte Wohnungslage fällt. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung stieg die durchschnittliche Nettokaltmiete zwischen 2010 und 2024 um 64 Prozent. VdK-Präsidentin Verena Bentele nennt den Zeitpunkt widersprüchlich: Die Kürzungen kämen, während vielerorts die Mietpreise explodierten und ein Umzug in eine günstigere Wohnung illusorisch sei. Dass der Entwurf selbst einräume, Hunderttausende würden in die Grundsicherung gedrängt, sei „kein Sparen, sondern eine Kostenverschiebung auf dem Rücken der Schwächsten".
Für die Betroffenen ist der Wechsel kein reiner Formwechsel. Wer den Wohngeldanspruch verliert und in die Grundsicherung wechselt, unterliegt einer Vermögensprüfung, die es beim Wohngeld nicht gibt. Seit dem 1. Juli 2026 gelten nur noch altersabhängige Freibeträge von 5.000 bis 20.000 Euro. Wer jahrzehntelang gespart hat, muss die Ersparnisse im schlimmsten Fall aufbrauchen, bevor Leistungen fließen.
Der Widerstand ist parteiübergreifend: Die Linke und die Grünen haben bereits Anträge gegen die Kürzung eingebracht. Auch aus SPD-geführten Ländern kommt Kritik – ohne Mehrheit im Bundesrat kann die Reform nicht in Kraft treten. Bis zur Verkündung gilt das Wohngeldgesetz unverändert. Laufende Bescheide bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gültig. Das Verfahren entscheidet sich im Haushaltsprozess über Herbst und Winter 2026.


