Bundesverfassungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer
Doch nun müssen Kommunen bei dieser Steuer neu rechnen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Kommunen untersagt, sich dabei auf veraltete Daten aus den Sechzigerjahren zu stützen. Damit hatten Verfassungsbeschwerden von zwei Wohnungseigentümern Erfolg, die gegen die Steuer in den bayerischen Gemeinden Sonthofen und Oberstdorf geklagt hatten.
Die Richter urteilten, dass die Berechnung, der Zweitwohnungssteuer veraltet ist, wenn sie auf den Einheitswerten von 1964 beruht. Seitdem entstandene Wettbewerbsverzerrungen könnten auch nicht durch Hochrechnungen ausgeglichen werden, zum Beispiel weil eine Immobilie nach all den Jahren anders angebunden sei oder sich die Ausstattungsstandards verändert haben.
Nun haben die beiden Gemeinden bis Ende März Zeit, um ihre Satzungen zu ändern.
Wie viele Kommunen sind von der Änderung der Zweitwohnsteuer betroffen?
Die sogenannte Zweitwohnungssteuer gibt es seit den frühen Siebzigerjahren. Ob die richterliche Entscheidung auch andere Gemeinden betrifft, war zunächst nicht klar. Laut Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erhebt eine dreistellige Anzahl von Kommunen die Steuer. Wie viele von ihnen eine gleichlautende Satzung haben, will der kommunale Spitzenverband nun prüfen. Allerdings geht er nicht davon aus, dass der Großteil der Gemeinden ihre Zweitwohnungssteuer so geregelt haben.
Das Urteil kommt nicht überraschend: Das Verfassungsgericht hatte bereits im April die zugrundeliegenden Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken nach den Werten von 1964 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wird die Grundsteuer gerade reformiert.
