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  4. Bundesverfassungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer
Bundesverfassungsgericht urteilt über Zweitwohnungssteuer
© 123rf

Bundesverfassungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer

25. Oktober 2019
Kommunen dürfen sich bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.

Viele Touristenorte und Unistädte verlangen eine Zweitwohnungssteuer. So werden Eigentümer und Mieter zur Kasse gebeten, die ihren Hauptwohnsitz woanders haben. Mit der Regelung wollen Kommunen auch verhindern, dass Immobilien über eine längere Zeit im Jahr leer stehen. Einheimische sollen damit bei der Wohnraumsuche unterstützt werden. Zudem hängt die Höhe der Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich auch von der Zahl der gemeldeten Einwohner ab.

Doch nun müssen Kommunen bei dieser Steuer neu rechnen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Kommunen untersagt, sich dabei auf veraltete Daten aus den Sechzigerjahren zu stützen. Damit hatten Verfassungsbeschwerden von zwei Wohnungseigentümern Erfolg, die gegen die Steuer in den bayerischen Gemeinden Sonthofen und Oberstdorf geklagt hatten.

Die Richter urteilten, dass die Berechnung, der Zweitwohnungssteuer veraltet ist, wenn sie auf den Einheitswerten von 1964 beruht. Seitdem entstandene Wettbewerbsverzerrungen könnten auch nicht durch Hochrechnungen ausgeglichen werden, zum Beispiel weil eine Immobilie nach all den Jahren anders angebunden sei oder sich die Ausstattungsstandards verändert haben.

Nun haben die beiden Gemeinden bis Ende März Zeit, um ihre Satzungen zu ändern.

Wie viele Kommunen sind von der Änderung der Zweitwohnsteuer betroffen?

Die sogenannte Zweitwohnungssteuer gibt es seit den frühen Siebzigerjahren. Ob die richterliche Entscheidung auch andere Gemeinden betrifft, war zunächst nicht klar. Laut Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erhebt eine dreistellige Anzahl von Kommunen die Steuer. Wie viele von ihnen eine gleichlautende Satzung haben, will der kommunale Spitzenverband nun prüfen. Allerdings geht er nicht davon aus, dass der Großteil der Gemeinden ihre Zweitwohnungssteuer so geregelt haben.

Der Zankapfel Grundsteuer ist vom Tisch - das Gesetz kann offenbar pünktlich in Kraft treten - der Bundestag gab heute grünes Licht!

Weg frei für die Grundsteuer!

Nach langen Diskussionen über eine Reform der Grundsteuer, hat der Bundestag nun zugestimmt.
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Das Urteil kommt nicht überraschend: Das Verfassungsgericht hatte bereits im April die zugrundeliegenden Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken nach den Werten von 1964 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wird die Grundsteuer gerade reformiert.

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