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  3. Straßenausbaubeiträge abgeschafft - Kompensation unklar
Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern abgeschafft.
© wilfdie/shutterstock

Straßenausbaubeiträge abgeschafft - Kompensation unklar

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
1. Juli 2019
Die Straßenbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern sind abgeschafft. Dafür steigt die Grunderwerbssteuer. Kompensationen bleiben unklar. Kritik kommt von verschiedenen Verbänden.

Von 40.000 Bürgern war sie gefordert worden, von verschiedensten Verbänden kritisiert - Nun haben die Abgeordneten des mecklenburg-vorpommerschen Landtags mit großer Mehrheit die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Vor einem dreiviertel Jahr wurden der Landesregierung rund 40.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge abgegeben. Nach monatelangen Beratungen sind sie nun gekippt worden. Als Stichtag hat der Landtag den 1. Januar 2018 festgelegt. Für Ausbauprojekte, die vor diesem Datum begonnen wurden, können noch Straßenausbaubeiträge verlangt werden. Für Projekte vor 2015 ist jedoch bereits die Verjährung eingetreten, so dass Kommunen nun noch Bescheide für die Jahre 2015-2018 rausschicken können.

Streitthema Straßenausbaubeiträge

Welchen Stellenwert haben Straßenausbaubeiträge und was passiert, wenn sie abgeschafft werden?
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Ab 2020 fehlt die Kompensation

Für alle Projekte, die nach dem Stichtag begonnen wurden, soll es eine Kompensation durch das Land geben. Dafür wurde die Grunderwerbssteuer zum 1. Juli dieses Jahres von fünf auf sechs Prozent erhöht. Das soll jährlich 30 Millionen Euro einbringen. Die Kompensationsregelung gilt jedoch zunächst nur für die Jahre 2018 und 2019. Für die Folgejahre hat der Landtag keine Kompensation beschlossen. Dies soll mit der Novellierung des Finanzausgleichs nachgeholt werden. Für die Finanz- und Investitionsplanung der Kommunen könnte das zum Problem werden.

Der Verweis in der Begründung auf eine geplante Regelung im Zusammenhang mit der angekündigten Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes hilft den Kommunen, die Baumaßnahmen für 2020 und folgende Jahre im Haushalt geplant haben oder planen wollten, nicht weiter. Es droht ohne konkrete belastbare Aussagen zum Ausgleich fehlender Einnahmen Stillstand. Das ist ärgerlich, da die Landesverfassung ausdrücklich eine zeitgleiche Regelung verlangt.

Andreas Wellmann, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städte- und Gemeindetags

Beschluss benachteiligt Geringverdiener

Und nicht nur der Städte- und Gemeindetag kritisiert die Regelung des Landtags. Der Bund der Steuerzahler gibt zu bedenken, dass Familien mit geringen Einkommen nun noch größere Probleme bei der Finanzierung eines Eigenheims bekommen werden. "Einerseits gibt es ein steuerfinanziertes Baukindergeld, andererseits werden Familien, die Eigentum erwerben wollen, zusätzlich belastet", sagt die Landesgeschäftsführerin, Diana Behr, gegenüber der dpa.

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