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StVO Novelle
© Fotolia: disq

StVO-Novelle: Kritik an Scheuers Vorschlägen

16. August 2019
Die Novelle zur Änderung der StVO ist fertig - doch Verbände und Kommunen sind mit einigen Regelungen nicht zufrieden.

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung fertig gestellt. Mit den Worten "Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen", kündigte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die geplanten Änderungen an.

Das soll sich mit der Novelle der StVO ändern:
- Die Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen, sowie das Halten auf Schutzstreifen soll auf bis zu 100 Euro erhöht werden.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie selbst nutzt, soll bis zu 320 Euro zahlen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
- Notbrems-Assistenten dürfen ab Tempo 30 nicht vom Fahrer abgeschaltet werden. Sonst drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Autos mit mehr als drei Mitfahrern und E-Tretroller dürfen auf Busspuren fahren.
- Carsharing-Fahrzeuge können auf extra ausgewiesenen Parkplätzen parken.
- Lkws, die rechts abbiegen und mindestens 3,5 Tonnen wiegen, dürfen dabei nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Ansonsten drohen 70 Euro Bußgeld und  ein Punkt in Flensburg.
- Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger gilt für Radfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil eingeführt, der nur für sie bestimmt ist.
- Fußgänger, Radfahrer und E-Tretrollerfahrer dürfen von Autos innerorts nur noch mit mindestens 1,5 Meter Abstand überholt werden. Außerorts gelten 2 Meter Abstand.
- Ein Verkehrsschild kann das Überholen von Fahrrädern verbieten.
- Kommunen dürfen Fahrradzonen einführen. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird.

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Kritik an Novelle der StVO

Kaum hat das Verkehrsministerium die geplanten Änderungen der StVO veröffentlicht, wird Kritik laut. Zum Beispiel vom Deutschen Städtetag. 

Die StVO-Novelle soll eine klimafreundlichere Mobilität ermöglichen, indem Fahrgemeinschaften besser gestellt werden. Dafür sollen die Bussonderfahrstreifen auch für Pkw und Krafträder mit Beiwagen mit mindestens drei Personen zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll ein neues Verkehrsschild eingeführt werden. "Die Vorschläge zur Nutzung von Busspuren für Pkws mit drei und mehr Insassen sind lebensfremd. Das lehnen wir ab", erklärte Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Städtetages. Der Verband glaubt, dass die Busspuren nicht mehr nur von Bussen benutzt werden würden, sondern auch von vielen Minibussen mit genehmigter Personenbeförderung. Allerdings sei auf den Busspuren kein Platz für zusätzliche Pkws.

Und um die Vorschrift von der Theorie auf die Straße zu bringen, müsste die Anzahl der Insassen überprüft werden. Der Städtetag wertet das als "fruchtloses Unterfangen." Zudem werden Befürchtungen laut, dass auch Autos mit weniger als drei Insassen auf die Busspur ausweichen und so die Unfallgefahr erhöhen. Busspuren hätten außerdem häufig Sonderampeln, die nur für den ÖPNV bestimmt sind.

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Weiter ist geplant, dass die Busspur auch für E-Tretroller zugelassen wird. Kritisiert wird dieses Vorhaben vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen. So wird darauf hingewiesen, dass sich die Umweltbilanz nicht verbessern würde. Dafür sei aber mit neuen Problemen und Unfällen zu rechnen. "Wenn wir die Busspuren mit Pkw und Rollern fluten, verlängern sich die Fahrtzeiten und der öffentliche Busverkehr verliert zwangsläufig an Attraktivität", erklärt die Verbandsgeschäftsführerin Christiane Lonard. Vorfahrt für Bus und Bahn sei die einige richtige Anwort auf die Mobilität der Zukunft. Deshalb müsse der ÖPNV gestärkt und nicht geschwächt werden.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen befürchtet, dass das Verkehrsmittel Bus dadurch "langsamer, unattraktiver und somit teurer" wird.

Aus der Hamburger Verkehrsbehörde heißt es dazu: "Wir sind uns mit der Behörde für Inneres und Sport darüber einig, dass wir in Hamburg nicht die Busspuren für den Individualverkehr freigeben werden." Denn die Stadt plane den Einsatz von mehr Bussen - und das pünktlich und zuverlässig. "Deswegen müssen die Busspuren frei sein. Eine Nutzung durch private Pkw oder erst Recht E-Scooter lehnen wir entschieden ab."

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StVO-Novelle: Höhere Bußgelder kann Fußgänger und Fahrradfahrer schützen

Dass höhere Bußgelder drohen, wenn Autofahrer unerlaubt in zweiter Reihe oder auf Geh- und Fußwegen halten oder parken, begrüßt der Städtetag allerdings. "Auch die Städte wollen Fußgänger und Fahrradfahrer besser vor den Gefahren des Auto- und Lkw-Verkehrs schützen." Es sei ärgerlich, wenn Autos die Rad- oder Fußwege zuparken und damit andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Mit der StVO-Novelle sollen Carsharing-Fahrer bevorrechtigt parken können. Dafür soll ein neues Zeichen eingeführt werden, was Carsharing-Anbieter begrüßen.

Hinweis: Bundestag und Bundesrat müssen der neuen StVO noch zustimmen.

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