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Kastrationspflicht: Schluss mit dem Katzenjammer!

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
15. März 2018
370.000 Katzenbabys – So viele Tiere können eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen in nur sieben Jahren zeugen. Dementsprechend wächst auch die Katzenpopulation in Deutschland. Was niedlich klingen mag, führt in der Realität zu Tierleid und Problemen für die Kommunen. Tierschützer drängen auf die Kastrationspflicht.

Spielplätze werden zu Katzentoiletten, öffentliche Plätze werden von bettelnden Streunern belagert und die Tierheime können wegen Überfüllung keine Fundkatzen mehr aufnehmen – All das sind Folgen einer unkontrollierten Vermehrung von Hauskatzen und ihren freilebenden Verwandten. Die Population der heimatlosen Katzen in Deutschland wird auf zwei Millionen geschätzt. Und sie wächst. Die Zuständigkeit der Kommunen fängt hier bei den Fundtieren an. Als Fundbehörde sind Städte und Gemeinden in diesen Fällen für Unterbringung und Versorgung zuständig. Gewöhnlich geben sie die Tiere an die Tierheime weiter und zahlen Tagespauschalen. Obwohl die Kommunen so nur einige Tage für die Tiere aufkommen müssen, fallen hier wegen der Menge der abgegebenen Tiere zum Teil substantielle Kosten an.

Die meisten Streuner werden jedoch nie abgegeben und somit auch nicht zu Fundkatzen. Trotzdem stellen sie ein Problem für die Kommunen dar. Denn sie sind eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. „Fast alle Streuner haben Krankheiten und einige sind auch auf Menschen übertragbar“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Deshalb muss man sie als gefährliche Tiere einstufen.“ Dazu kommt, dass viele Kommunen regelmäßig Bürgerbeschwerden über Ansammlungen streunender Katzen erhalten. Und auch Katzenkot auf Spielplätzen ist eine anhaltende Sorge vieler Bürger.

Eine Kastrationspflicht kann das Leid beenden

„Der einzige Weg die Katzenpopulation einzudämmen ist eine Kastrationspflicht“, sagt Thomas Schröder. „Man muss die Tierhalter in die Pflicht nehmen, damit sich ihre Tiere nicht unkontrolliert mit Streunern paaren und für unzählige weitere heimatlose Katzen sorgen.“ Bisher haben 690 deutsche Kommunen eine Kastrationspflicht eingeführt. Die Stadt Paderborn war 2008 die erste Kommune, die sich zu dem Schritt entschieden hat. „In erster Linie ging es uns darum das Tierleid einzudämmen“, erzählt der Paderborner Ordnungsamtsleiter Udo Olschewski. „Gleichzeitig haben wir aber auch immer wieder Beschwerden bekommen, dass sich unter anderem im Uni-Gebiet täglich Hunderte Katzen aufhalten.“ In einem Arbeitskreis aus Veterinären, Mitarbeitern des Tierheims und Mitarbeitern der Stadt hat man entschieden, dass die beste Lösung eine Kastrationspflicht ist. „Im Rat wurde das einstimmig beschlossen“, erinnert sich Olschewski. Im Anschluss hat die Stadt viel Aufwand in die Pressearbeit gesteckt, um Tierhalter über das Problem und ihre Pflichten zu informieren. Dass das Problem dadurch einer breiten Öffentlichkeit vermittelt werden konnte, hält der Ordnungsamtsleiter für den größten Erfolg der Verordnung. Und auch die Schwerpunkte an denen sich heimatlose Katzen zuvor in großer Zahl versammelt hatten, gibt es in der Form nicht mehr. Olschewski zieht eine insgesamt positive Bilanz. Dabei ist die Stadt bei der Überprüfung nie über Anhörungen hinausgegangen. „Wenn wir von einer vermutlich unkastrierten Hauskatze hören und mit den Haltern sprechen, sind die gewöhnlich schnell einsichtig“, erzählt Olschewski. Für Katzenhalter mit geringem oder gar keinem Einkommen gibt es in Paderborn zudem, wie in einigen anderen Städten auch, Unterstützung. Bei Kastrationsaktionen, die gewöhnlich von Tierheimen oder Tierschutzorganisationen durchgeführt werden, werden nicht nur streunende Katzen kastriert, sondern häufig können auch Katzenhalter mit geringen Mitteln mit ihren Tieren vorbeikommen und sie entweder kostenlos oder zu einem geringeren Preis kastrieren lassen. In Inzigkofen in Baden-Württemberg wird die Kastration sogar von der Stadt bezuschusst. Die Gemeinde übernimmt die Hälfte der Kosten.

Tierschützer hoffen, dass Kommunen an einem Strang ziehen

In Paderborn geht die Katzenpopulation im Stadtgebiet derweil nicht so zurück, wie man sich das erhofft hatte. Trotz der Verordnung musste das Tierheim vor einigen Jahren ein zusätzliches Katzenhaus bauen. „Das liegt an dem Flickenteppich an Verordnungen“, weiß Thomas Schröder. „Eine Katze interessiert sich nicht für Stadtgrenzen.“ Erlässt eine Stadt eine Kastrationsverordnung, aber ihre Nachbarkommunen ziehen nicht mit, werden immer wieder neue unkastrierte Katzen ins Stadtgebiet kommen und weitere heimatlose Katzen zeugen. „Deshalb ist es so wichtig, dass sich die Kommunen entschließen eine Kastrationspflicht einzuführen“, sagt Schröder.

Seit 2013 können die Länder laut Tierschutzgesetz Kastrationspflichten für Katzen in bestimmten Gebieten aussprechen. Sie können diese Ermächtigung aber auch an die Kommunen weitergeben. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Niedersachsen ist das bereits der Fall. Aber auch in Bundesländern in denen die Kommunen diese Befugnis nicht haben, kann eine Kastrationspflicht für Katzen ausgesprochen werden. Wie auch Paderborn können sich Kommunen, die eine Kastrationspflicht nicht über das Tierschutzgesetz erlassen können, mit dem Ordnungsrecht Abhilfe verschaffen. Musterverordnungen bekommt man unter anderem bei der Stadt Paderborn.

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