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Kita-Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil des Landgerichts in Leipzig zur Kita-Betreuung hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Was bedeutet das Urteil für Eltern und Kommunen?
DStGB fühlt sich bestätigt
"Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung" so der Städte- und Gemeindebund in einer Stellungnahme. Wenn Eltern ein Schaden entstehe, weil ein benötigter Betreuungsplatz für unter Dreijährige fehle, müssten die Kommunen mit Schadenersatzforderungen rechnen, so der DStGB. Allerdings seien die Ansprüche nicht grenzenlos.
Klagewelle eher unwahrscheinlich
Mit einer größeren Klagewelle nach dem Urteil rechnen die meisten Verbände nicht. Auch von den Gemeindebünden in Sachsen-Anhalt und Thüringen heißt es, bisher habe es keine vergleichbaren Klagen gegeben und vor allem auf dem Land seien auch genügend Plätze vorhanden. Engpässe gebe es allensfalls in einigen Großstädten. Die Leipziger Kita-Initiative sprach zuvor vorsichtig davon, man könne weitere Klagen nicht ausschließen.