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Blauer Bus
Wenn Busse Wendeplätze brauchen, läuft das nicht immer ohne Konflikte ab.
© adobeStock

Gerichtsentscheidung

Recht auf Lärmschutz wegen Buswendeplatz?

von Gudrun Mallwitz
Redakteurin | KOMMUNAL
11. August 2022
Immer wieder wehren sich Anwohner, wenn ein Busbahnhof in ihrer Nähe entstehen soll. Sie fürchten den Verkehr und damit mehr Lärmbelästigung. Was aber ist mit einem Buswendeplatz? Steht Anwohner dafür ein Lärmschutz zu? Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dazu jetzt eine Entscheidung gefällt.

Etwa drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt, wie Umfragen ergeben haben. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich mit einer Klage beschäftigt, bei dem ein Grundstückseigentümer wegen eines Buswendeplatzes  einen Lärmschutz durchsetzen wollte.

Buswendeplatz - Mann verklagt Landkreis

Das Grundstück des Klägers liegt nach Angaben des Gerichts in einem durch einen Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet; allerdings gibt es dort nur Wohnhäuser. 2016 wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Buswendeplatz geschaffen: für den Öffentlichen Personennahverkehr, mit dem auch Schulkinder fahren.

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