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Das Lieferkettengesetz hat Auswirkungen auf das Vergaberecht
Das Lieferkettengesetz hat Auswirkungen auf das Vergaberecht

Recht Aktuell

Das Lieferkettengesetz hat direkte Auswirkungen auf Kommunen

von Norbert Portz
Beigeordneter, DStGB
12. April 2021
Ein Neues Gesetz soll Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards garantieren. Firmen, die sich nicht daran halten, drohen Millionenstrafen. Doch das hat auch massive Auswirkungen auf das Vergaberecht. Kommunen müssten entsprechende Firmen von Aufträgen ausschließen. Die Kontrolle dürfte sich jedoch als schwierig erweisen. Norbert Portz vom DStGB ordnet das neue Gesetzesvorhaben ein.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten beschlossen (Sorgfaltspflichtengesetz). Wird der Entwurf Gesetz, hätte das direkte Auswirkungen auf das Vergaberecht. Nach dem zugrunde liegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen.

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