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  4. Urteil: Radfahrer müssen mit Schlaglöchern rechnen
Schlaglöcher gehören auf Wirtschaftswegen dazu - Kommunen müssen bei Unfällen nicht haften
Schlaglöcher gehören auf Wirtschaftswegen dazu - Kommunen müssen bei Unfällen nicht haften

Kein Ersatz von Kommune

Urteil: Radfahrer müssen mit Schlaglöchern rechnen

von Norbert Portz
Beigeordneter, DStGB
9. Februar 2021
Das Oberlandesgericht in Hamm hat ein für Städte und Gemeinden wichtiges Urteil gefällt. Es geht um Das Thema Schlaglöcher. Im vorliegenden Fall hatte ein Radfahrer nach einem Sturz auf einem Wirtschaftsweg Schadenersatz von der Kommune verlangt. Das Urteil stärkt die Kommunen deutlich und macht klar, dass es auf Straßen und Wegen keine Vollkaskomentalität geben kann. Norbert Portz, Beigeordneter beim Deutschen Städte-und Gemeindebund, beschreibt im KOMMUNAL-Gastbeitrag den Fall und das Urteil.

Schlaglöcher gehören zum Leben dazu. Auf einem Wirtschaftsweg muss ein Radfahrer grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50 bis 60 Zentimeter langen und acht Zentimeter tiefen Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der zu warnen oder die zu beseitigen gewesen wäre. Hierauf weist das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 11 U 126/20) hin.

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