Der Lockdown wird verlängert - was der Beschlussentwurf vorsieht!
Der Lockdown wird verlängert - was der Beschlussentwurf vorsieht!
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Beschluss-Vorlage

Lockdown-Verlängerung: Hier ist das Papier zum heutigen Gipfel!

Der Lockdown soll bis Ende März verlängert werden. Das ist die Grundaussage des neuen Lockdown-Papiers, auf das sich Bund und Länder vorab verständigt haben. Vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin gibt es wieder ein Vorab-Papier mit einer Diskussionsgrundlage. Das Papier liegt KOMMUNAL vor - eine Blitzanalyse.

Der Lockdown-Gipfel beginnt heute um 14 Uhr - doch schon im Vorfeld gibt es wieder ein Diskussionspapier von Bund und Ländern. Es trägt den Stempel von heute früh 7.30 Uhr, KOMMUNAL liegt das Papier vor. In dem Papier wird vorgeschlagen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt. Gleichzeitig ist diese Zahl immer wieder im Papier als "Notbremse" zu finden. Das heißt: Alle möglichen Lockerungen der nächsten Wochen und Monate sollen unter dem Vorbehalt stehen, dass der Wert die Marke von 100 nicht übersteigt. Sobald das passiert, sollen in der Region alle Lockerungen zurückgenommen werden. Was genau mit Region gemeint ist, ist dabei unklar. Grundsätzlich ist das Sache der Länder, das zu definieren. Ob diese dann das Bundesland als Größe nehmen oder die 100 nach Landkreisen sortiert, bleibt in dem Papier offen. Das ist Sache der Bundesländer, darauf wird im Papier dann auch verwiesen. 

Lockdown-Beschlussvorlage sieht fünf Stufen vor

Das Auffällige in dem Papier: Obwohl der Wert seit Wochen stark umstritten ist, spricht der Lockdown-Beschlussvorschlag weiter von einem Inzidenzwert von 35, bevor Lockerungen möglich sind. Einzige Ausnahme in dem Papier: Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften werden schon ab Montag gelockert. Künftig sollen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Die Notbremse tritt dann in Kraft, wenn folgendes passiert, Zitat aus dem Beschlussvorschlag: "Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt."

Der erste Öffnungsschritt ist demnach laut Rechnung des Papiers bereits erfolgt - es geht um die Öffnung in einigen Bereichen der Schulen und die Öffnung der Friseurgeschäfte. So geht das Papier nun auf den zweiten Öffnungsschritt ausführlicher ein. Hier können sich Blumengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte freuen. Sie sind bisher nur in einigen wenigen Bundesländern geöffnet, das soll nun deutschlandweit erfolgen. Wörtlich heißt es im Papier dazu: "Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen."

Spannend ist der nächste Punkt im Papier, da ist die Rede Öffnungen beziehungsweise Terminen nur mit Schnelltest. Wörtlich heißt es: "Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist."

Ab Öffnungsschritt drei wird es schwer, die Maßnahmen bald zu erreichen...

Damit ist der Status Quo in einigen Bundesländern deutschlandweit erreicht ab der kommenden Woche. Weitere Öffnungsschritte soll es dann erst in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geben. Der Einzelhandel soll erst öffnen dürfen, wenn in einem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen erreicht wird. Und auch das nicht komplett, sondern vorerst nur mit Terminen. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten. Außerdem soll dann kontaktfreier Sport im Außenbereich wieder erlaubt werden. Das heißt aber auch: Fitness-Studios und Gaststätten bleiben selbst bei einer Inzidenz von 35 vorerst geschlossen.

Das ändert sich dann erst im Öffnungsschritt vier - der soll erreicht sein, wenn 3 Wochen am Stück der Wert unter 35 in einer Region oder einem Bundesland lag. Dann darf die Außengastronomie öffnen, ebenso Theater, Konzert und Opernhäuser sowie Kinos - aber nur mit Schnelltest. Und auch die Fitness-Studios dürfen dann mit Schnelltest wieder genutzt werden. Voraussetzung ist immer, dass der Wert nicht wieder auf 100 oder mehr steigt - dann soll wieder geschlossen werden. 

Vier Wochen nach Öffnungsschritt 3 (4 Wochen Inzidenz unter 35 soll dann auch Öffnungsschritt fünf erfolgen. Dann erst darf der Einzelhandel wieder komplett mit Hygienekonzept öffnen (ein Kunde pro 10 Quadratmeter) und auch die Schnelltest-Pflicht etwa in Museen oder Fitness-Studios entfällt dann. 

Der Lockdown ist damit aber noch nicht beendet

Ein komplettes Ende des Lockdowns wird im Papier nicht thematisiert und dürfte heute auch kaum Gegenstand der Konferenz sein. In Stein gemeißelt sind vor allem die fünf Öffnungsschritte auch nicht, in einem ersten Papier von gestern (KOMMUNAL hatte berichtet) waren es noch vier Schritte. Auch über den Inzidenzwert von 35 dürfte es noch heftige Debatten geben. Klarer scheinen die Regelungen rund um die Reiseverbote ("auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage" wie es wörtlich im Papier heißt) zu sein. Auch zu Schulöffnungen dürfte es heute neue Diskussionen geben, die sind bisher im Papier eher am Rande erwähnt. Die Sitzung beginnt heute um 14 Uhr, sobald das Beschlusspapier vorliegt, finden Sie alle Informationen bei uns auf der Homepage unter diesem Link: https://kommunal.de/lockdown-bis-ostern

Hier finden Sie den Beschlussentwurf in der aktuellen Fassung kurz vor Beginn der Sitzung: