Zweitwohnsitz in der Uckermark am See
Beliebt: der Zweitwohnsitz in der Nähe eines Sees in der Uckermark.
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Bundesnotbremse

Kann ich jederzeit zum Zweitwohnsitz?

Ein Lockdown nach dem anderen: Was bedeutet das für den Zweitwohnsitz? Welche Auswirkungen die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern haben. Was ändert sich mit der Bundesnotbremse?
Aktualisiert am 23. April 2021

Das neue Infektionsschutzgesetz ist im Bundestag mehrheitlich verabschiedet worden und wurde abschließend im Bundesrat beraten. Die Koalition von Union und SPD hatte sich zuvor auf Änderungen bei der Bundesnotbremse mit strengen bundeseinheitlichen Corona-Regeln geeinigt. Demnach sollen Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr gelten. Bis Mitternacht darf aber alleine Sport getrieben werden, auch ein Spaziergang ist erlaubt.  Dies betrifft Regionen, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche den Inzidenzwert von 100 überschreitet. Das muss drei Tage nacheinander der Fall sein. Das Bundesgesetz tritt am Sonnabend, 23. April, in Kraft.

Bundesnotbremse beschlossen: Neue Regeln am Zweitwohnsitz

Greift die geplante sogenannte Bundesnotbremse, werden sich die Regeln bundesweit also verschärfen. Was bedeuten die neuesten Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern aber grundsätzlich für die Reisen zum Zweitwohnsitz?

Beherbergungsverbot in punkto Zweitwohnsitz? 

Darauf gibt es derzeit zwei wesentliche Antworten, wie eine KOMMUNAL-Recherche ergab. Seit Herbst vorigen Jahres gilt nach mehreren Bund-Länder-Beschlüssen in Deutschland das Verbot für touristische Reisen: Geschäftsreisende dürfen in Hotels übernachten, touristische Reisen sind aber nach wie vor in keinem der 16 Bundesländer erlaubt.

Das innerdeutsche Beherbergungsverbot sorgt nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern für Kopfschütteln und zunehmend für Frust. "Warum dürfen unsere Hotels unter strengen Hygieneregeln nicht für Gäste öffnen, Urlauber dürfen aber nach Mallorca fliegen oder in andere Länder?", kritisieren auch die meisten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. Inzwischen wollte die Kanzlerin aber prüfen lassen, ob Reisen ins Ausland möglich sind.

Urlaub im Ausland erlaubt, aber nicht erwünscht

Bund und Länder appellieren zwar weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Dennoch dürfen nach bisherigem Stand touristische Reisen ins Ausland weiter unternommen werden. Wer aus ausländischen Risikogebieten zurückkommt, muss dies melden und muss nach dem neuesten Beschluss bis zu 10 Tage nach der Rückkehr in Quarantäne. Diese könne mit einem negativen Corona-Test  beendet werden, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Wegen der längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten gilt dies seit dem 8. März nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz anpassen: Künftig soll vor Abflug eine Testpflicht für Einreisende nach Deutschland bestehen.

Zweitwohnsitz als Ferienwohnung nicht vermieten

"Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt", heißt es wörtlich in dem Beschluss der Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober. Dieser Beschluss gilt  immer noch. Das derzeitige Beherbergungsverbot sieht vor, dass Zweitwohnbesitzer ihre Ferienwohnungen nicht an Touristen vermieten dürfen. Ein Sprecher des brandenburgischen Gesundheitsministerium weist allerdings auf Anfrage auf folgende Ausnahme hin: "Das Verbot gilt nicht für die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und -häusern, die auf der Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr nicht nur vorübergehend genutzt werden."

Verbot gilt nicht für Zweitwohnbesitzer - nur in Mecklenburg-Vorpommern!

Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind. Ausnahmen sind nur in sogenannten Modellregionen zugelassen. Zweitwohnbesitzer dürfen also ihre Wohnungen auf keinen Fall vermieten, sonst drohen ihnen saftige Strafen. Aber: Gehören Zweitwohnsitzbesitzer auch zur Gruppe der Touristen? Wenn sie zum Beispiel ein Häuschen in der Uckermark haben, wie Tausende von Berlinern? Oder wenn sie auf Sylt, Büsum oder an einem anderen der wunderschönen Orte in Deutschland eine zweite Wohnung besitzen? Die Antwort ist klar: Nein.

 
Allerdings hat Mecklenbug-Vorpommern jetzt verfügt:  Urlaubsreisen und Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiter nicht möglich. Vorübergehend werden nun auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauer­camping­plätzen untersagt. Zweit­wohnungs­besitzer, die sich bereits im Land befinden, müssen das Land bis einschließlich Freitag, 23. März verlassen. Mehr Infos! Update: Inzwischen hat ein Zweitwohnbesitzer aus Potsdam vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald durchgesetzt, dass Geimpfte gegen Corona zu ihrem Zweitwohnsitz reisen dürfen. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern passte die Verordnung entsprechend auch für Genesene an.

Appell: Bleibt zuhause!

Nach Auskunft der Sprecher mehrerer Bundesländer wie Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen darf dort auf Anfrage von KOMMUNAL der Zweitwohnsitz jederzeit aufgesucht werden. Allerdings ist damit immer auch der Appell verbunden: "Bitte kommt möglichst nicht."

Dieser Appell deckt sich auch mit dem jüngsten Corona-Beschluss von Kanzlerin Merkel und den Regierungschefs. Die Deutschen, so die Botschaft, sollen während des speziellen Oster-Lockdowns möglichst daheim bleiben. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", steht im aktuellen Beschluss vom 22. März 2021, der aber in Teilen  zurückgenommen wurde. Hier finden Sie die veränderten Beschluss.

Der Beschluss zur Bundesnotbremse im veränderten Infektionsschutzgesetz! Mehr Infos zur Bundesnotbremse finden Sie hier. Die Äußerungen von Kanzlerin Merkel bei der Pressekonferenz im Wortlaut .