Neue Corona-Impfverordnung
Reihenfolge beim Impfen ändert sich erneut
Aktualisiert am 14. Mai 2021 (Bechluss des Impfgipfels, 19. März, ganz unten)
Deutschland will beim Impfen schneller vorankommen. Die neue Impfverordnung sieht vor, dass ab April nicht mehr nur in Heimen und Impfzentren geimpft wird, sondern auch in Arztpraxen. Wie aus dem aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die erneut angepasste Impfverordnung hervorgeht, soll ab April nicht nur in Impfzentren geimpft werden soll, es sollen auch Arztpraxen mit mobilen Impfteams einbezogen werden. Dass im April tatsächlich damit begonnen wird, haben auch die Gesundheitsminister bei einer Konferenz befürwortet. Die Impfungen sollen spätestens ab 19. April dort starten. Nach Angaben der Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) stehen fürs Impfen 75.000 Haus- und Facharztpraxen in Deutschland bereit. Am 5. April sollen die Hausärzte impfen dürfen, ihnen stehen allerdings noch nicht viele Impfdosen zur Verfügung.
Vorgesehen ist auch, dass künftig zwei statt einer engen Kontaktperson eines Impfberechtigten aus den höchsten Prioritätengruppen mitgeimpft werden dürfen. Der Corona-Impfstoff von AstraZeneca sollte künftig auch an Ältere ab 65 Jahren verimpft werden. Laut einem Beschluss der Gesundheitsminister vom 30. März und nach einer veränderter Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird AstraZeneca nicht mehr an Personen unter 60 Jahre verimpft. Der Grund sind seltene, aber schwere thromboetische Nebenwirkungen bei Jüngeren.
Laut Impfverordnung sollen Personen, die Corona-Tests durchführen, künftig der Prioritätsgruppe 2 angehören. Damit dürfte auch testendes Apothekenpersonal früher geimpft werden.
Neue Impfverordnung: Ärzte dürfen impfen
Beim Corona-Gipfel am 3. März haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs beschlossen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit weiterentwickeln soll, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stärker in die nationale Impfstrategie miteinzubeziehen. "Die Impfverordnung des Bundes wird dahingehend geändert, dass ab der zweiten Märzwoche die Beauftragung ausgewählter Leistungserbringer der niedergelassenen ärztlichen Versorgung durch die Länder einen festen Rahmen hat", heißt es in dem Beschluss.
Es werde explizite Regelungen für die Vergütung für die entsprechenden ärztlichen Leistungen geben, für die digitale Impfquotenerfassung und für die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Wichtig: Die beauftragten Ärztinnen und Ärzte sollen auch den Nachweis der Anspruchsberechtigung und die Priorisierung vor Ort in ihrer Praxis prüfen.
Der vom Bund beschaffte Impfstoff wird wie bei den Impfzentren über die zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt, kündigte Bundeskanzlerin Merkel nach der Bund-Länder-Konferenz am 3. März an. Die Zahl der durchgeführten Impfungen pro Impfstoff müsse in die tägliche Meldung des jeweiligen Landes an das Robert-Koch-Institut einfließen.
Wie sieht der Impf-Zeitplan konkret aus?
- Für Ende März/Anfang April ist der Übergang in die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie vorgesehen. In dieser Phase sollen die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden.
- Wie das Impfen vergütet wird, wie die Logistik genau funktioniert, das wird derzeit noch abgestimmt. Auch, wie und ob genügend Impfzubehör bereit gestellt werden kann. Die Frage ist auch, wie die Ärzte dann die Daten an das RKI melden sollen. Die Rechtsverordnungen sollen alle im März in Kraft treten.
- Auch bei den Impfzentren und mobilen Impfteams gibt es Änderungen:
- Die Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder werden zur besseren Planung ab April kontinuierlich mit der gleichen Menge Impfdosen wöchentlich beliefert. Allerdings gilt: Termine in den Impfzentren sollen weiter strikt nach geltender Priorisierung vergeben werden.
- NEU: Jetzt, Mitte Mai, erlauben immer mehr Länder erlauben, dass die Arztpraxen alle impfen, die das wünschen. Bayern, Baden-Württemberg und Berlin heben die Priorisierung auf.
Ausnahmen bei Impfreihenfolge erlaubt
Die Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung waren bisher die Grundlage für die Impfungen in den Arztpraxen, wird betont. Allerdings sind schon bislang Abweichungen in der Impfreihenfolge möglich: Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung vor Ort. "Dies wird helfen, in dieser Phase eine flexiblere Umsetzung von Impfungen zu ermöglichen", heißt es in dem Beschlusspapier. Hier finden Sie die bisher geltende Impfverordnung.
Betriebsärzte stärker einbinden
Schon seit Beginn der Impfkampagne könnten auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte organisatorisch einbezogen werden. In einem weiteren Schritt werden die Betriebsärzte und die Unternehmen im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden, kündigten Bund und Länder an.
Weniger Impfstoffe für Zweitimpfung zurückhalten
Um möglichst bald vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, sollen die für die Zweitimpfung zurückgehaltenen Dosen noch weiter deutlich reduziert werden und das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden, so der Plan. Der Bundesminister der Gesundheit werde dazu entsprechende aktualisierte Empfehlungen geben.
AstraZeneca-Impfung auch für Senioren ab 65 Jahre
Flexibleres Impfen in deutschen Grenzregionen
Durch den Eintrag aus hochbelasteten ausländischen Regionen sind einige der deutschen Grenzregionen sehr stark betroffen. Um ihnen eine sogenannte Ringimpfung zum Schutz der Bevölkerung und des Landesinneren möglich zu machen, wird die Impfverordnung so geändert, dass innerhalb der Kontingente des jeweiligen Bundeslandes dafür Impfstoffe prioritär genutzt werden können. Auch das haben Bund und Länder beschlossen.
So sieht die Einteilung in den einzelnen Gruppen bisher aus:
Zu dieser Gruppe, die zuerst geimpft wird, zählen Bewohner von Altenheimen, über 80-Jährige, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal, das erhöhtem Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist - etwa auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst. Impf-Zeitplan: Bis Ende März 2021
Zur Gruppe 2 gehören nach wie vor 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatienten, enge Kontaktpersonen bei der Betreuung, Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.
Neu! Jetzt werden deutlich mehr Menschen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in diese Gruppe aufgenommen, etwa bei schwerer Diabetes, chronischen Lungen-, Leber- und Nierenerkrankungen und Patienten mit Krebserkrankungen ohne gestopptes Tumorwachstum. Früher geimpft werden auch besonders fettleibige Menschen und Personen mit Erkrankungen wie biopolarer Störung, schwerer Depression, Schizophrenie. Künftig können auch bis zu 2 Kontaktpersonen benannt werden, die geimpft werden. Zeitplan: Ab April 2021
Zur Gruppe 3 zählen 60-bis 70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Einzelhandel und ursprünglich auch Personal in Kitas und Schulen. Veränderter Zeitplan ab Mai 2021.
Zur Gruppe 4 gehören alle Menschen unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen und sonstigem erhöhtem Risiko. Zeitplan: Bis Ende des Sommers "Impfangebot" an alle. Spätestens ab Juni, so kündigte Kanzlerin Angela Merkel an, sollen alle ein Impfangebot bekommen.
Die aktuellen Zahlen zu den Impfungen gegen das Corona-Virus veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Impf-Dashboard.