Die EU verschärft die Asylpolitik vor allem an den Außengrenzen (hier in Griechenland) - Deutschland muss aber noch mehr tun, fordert Gerd Landsberg eine Neuaufstellung in der Migrationspolitik
Die EU verschärft die Asylpolitik vor allem an den Außengrenzen (hier in Griechenland) - Deutschland muss aber noch mehr tun, fordert Gerd Landsberg eine Neuaufstellung in der Migrationspolitik
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Kommentar

Neustart in der Migrationspolitik einleiten

Die Verschärfung des europäischen Asylrechts ist beschlossene Sache. So sollen Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent stammen, bereits an den EU-Außengrenzen innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden. Ein wichtiger Schritt, aber auch in Deutschland muss noch einiges getan werden, fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, im KOMMUNAL-Kommentar.

Die Städte und Gemeinden sind bei der Unterbringung, der Versorgung und der Integration längst an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Wir wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern helfen, aber die Kapazitätsgrenzen sind nun einmal faktisch beschränkt. Darauf muss die Politik endlich eine dauerhafte und nachhaltige Antwort finden.

Es braucht eine ganzheitliche Strategie zu der die Begrenzung des Zustroms und eine faire Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb der EU gehören. Notwendig ist zudem ein wirksamer Schutz aller Außengrenzen der EU, mit der Möglichkeit, schon dort Asylverfahren für Personen durchzuführen, die voraussichtlich keine Bleibeperspektive haben. Auch die Harmonisierung der Integrations- und Sozialleistungen innerhalb der EU ist ein notwendiger Schritt. Dazu gehört auch die Debatte ob in Deutschland anstatt Geld- nicht auch Sachleistungen ausgegeben werden können.

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden ist die konsequente Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen von großer Bedeutung. Es braucht auch ein Frühwarnsystem, welches es den Kommunen ermöglicht, sich auf ankommende Personen vorzubereiten. Dafür müssen zwangsläufig die Erstaufnahmekapazitäten der Länder ausgebaut werden und es dürfen nur Personen mit realistischer Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden.

Neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen ist eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung im Bereich der Migration erforderlich. Unterbringung, Versorgung und Integration sind Aufgaben, die vor Ort dauerhaft ausfinanziert sein müssen. Hier sind Bund und Länder in der Pflicht und sollten eine neue Gemeinschaftsaufgabe Migration im Grundgesetz aufnehmen.