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ÖPNV-Urteil stärkt kommunale Aufgabenträger
Attraktive Verkehrsangebote zu sozialverträglichen Preisen lassen sich nur mit öffentlichen Zuschüssen realisieren. Deshalb sollten Kommunen den nötigen Gestaltungsspielraum erhalten. Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist dafür ein gutes Signal – Ein Kommentar von Jan Strehmann.
Geklagt hatte ein Personenbeförderungsunternehmen, das aus dem Vorrang so genannter eigenwirtschaftlicher Verkehre vor gemeinwirtschaftlichen Verkehren einen Rechtsanspruch auf eine „Allgemeine Vorschrift“ erwirken wollte. Eine Allgemeine Vorschrift ermöglicht den Ausgleich tarifbedingter Mindereinnahmen durch die Aufgabenträger. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diesen Anspruch jedoch in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2019 (BVerwG 10 C 3.19) abgelehnt.