Bundesratsgebäude
Im Bundesrat erhielt das zu novellierende Onlinezugangsgesetz keine Mehrheit.
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DIgitalisierung

OZG 2.0 fällt im Bunderat durch - was nun?

Das Onlinezugangsgesetz OZG 2. ist im Bundesrat abgelehnt worden. Es muss nun eine Ehrenrunde im Vermittlungsausschuss drehen. Bundestag und Bundesregierung das beantragen. Was sich ändern muss, beschreibt Digital-Expertin Ilona Benz. In diesem und im nächsten Jahr sollen für das neue Gesetz nun die nötigen Schnittstellen geschaffen werden. Die Änderungen durch das Onlinezugangsgesetz 2.0 sollen ab dem Jahr 2026 technisch bereitgestellt werden. Verpflichtend für Kommunen wird es dann ab dem Jahr 2028.

Das Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz - auch bekannt als OZG 2.0 - ist im Bundesrat gescheitert. Die Länder fordern mehr Beteiligung an der Gestaltung des digitalen Staates. Und das ist gut so. Denn wie in vielen anderen Politikbereichen zeigt sich auch hier, dass von den Verantwortlichen erst viel zu spät daran gedacht wird, dass jedes Gesetz, jede Strategie, jeder Standard und jede Leitlinie nur so gut wie ihre praktische Umsetzung sein kann. Bundestag und Bundesregierung haben jetzt die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sie sind gut beraten, dabei die Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung des OZG 1.0 zu berücksichtigen.

OZG 2.0: Kommunen müssen Strukturen schaffen

Die Regelungen des OZG sind in den meisten Fällen von Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie den von ihnen beauftragten IT-Dienstleistern umzusetzen. So weit, so bekannt. Wenige Vorzeigebeispiele ausgenommen, treffen die umzusetzenden Vorgaben in den Kommunen jedoch in der Regel nicht auf umsetzungsbereite Strukturen. Zunächst müssen verwaltungsinterne Zuständigkeiten festgelegt, Teams zusammengestellt, Stellen geschaffen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesucht und/oder qualifiziert, Dienstleister beauftragt, der Status quo erhoben, eine lokale Umsetzungsplanung entwickelt, politische Mehrheiten gefunden und Gelder bereitgestellt werden. All das benötigt Ressourcen und vor allem Planungssicherheit, Klarheit und Verlässlichkeit. All das muss in den Gemeinden zusätzlich zum Tagesgeschäft und zur Bewältigung multipler Krisen mit einer Organisation bewältigt werden, die sich vielerorts schon vor langer Zeit zur reinen Mangelverwaltung entwickelt hat.  

Onlinezugangsgesetz: Langfristige Planungen ermöglichen

Was folgt daraus? Es geht nicht, ohne dass sich beide Seiten bewegen. Diejenige Gruppe, die Regeln und Standards setzt, muss viel stärker als bisher an die praktische Umsetzbarkeit ihrer Vorgaben denken und die Kommunen als Umsetzungsebene daran ernsthaft mitwirken lassen. Sie muss sich von überhöhten Standards, Überkomplexität und Perfektionismus verabschieden und sie muss frühzeitig Planungssicherheit in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht schaffen. Die Kommunen müssen darauf vertrauen können, dass einmal getroffene Beschlüsse Bestand haben und Planungen nicht mit Legislatur- und Amtsperioden enden. Die umsetzende Seite hingegen muss die Komplexität zusätzlich steigernde Sonderzöpfe abschneiden und lokale Spezialregelungen hinter sich lassen. Denn die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich weniger für individuelle Portale im stadteigenen Corporate Design als für einen guten, durchgängig digitalisierten und vor allem funktionierenden Bürgerservice.  

Dr. Ilona Benz ist Geschäftsführerin der städtischen Digitalisierungsagentur KL.digital GmbH und Chief Digital Officer der Stadt Kaiserslautern. Die Autorin freut sich über Reaktionen an i.benz@kl.digital

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