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Pferdesteuer in Bad Sooden-Allendorf ist rechtens

18. Dezember 2014
Die von der Stadt Bad Sooden-Allendorf beschlossene Pferdesteuer verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Wichtige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel: Die Satzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf, in der es um die Erhebung der Pferdesteuer geht, verstößt nicht gegen geltendes Recht. Zehn Pferdehalter hatten gegen die Regelung geklagt. Unterstützung bekamen sie von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

200 Euro pro Pferd und Jahr

Zum Hintergrund: 2012 hatte Bad Sooden-Allendorf eine Pferdesteuer beschlossen. 200 Euro wären pro Jahr und pro Pferd angefallen. Zahlen musste aber keiner der Pferdehalter. Bis zum Gerichtsurteil hatte die Stadt darauf verzichtet, das Geld einzutreiben.

Der Hessische Gerichtshof ist zum Ergebnis gekommen, dass eine Pferdesteuer grundsätzlich rechtens ist. Die Regelung nimmt ausdrücklich Pferdehalter von der Steuer aus, deren Tiere nachweislich beruflich genutzt werden.

Freizeitreiter werden zur Kasse gebeten

Zahlen müssen hingegen alle, die in ihrer Freizeit reiten. Auch wer „ein Pferd gegen Entgelt zur Benutzung durch einen Dritten“ hält, muss die Abgabe entrichten. Betroffen sind damit auch Schulpferde, die im Reitverein zu Übungszwecken im Einsatz sind.

Die Deutsche Reiterliche Gesellschaft kündigte an, weiter gegen die Pferdesteuer kämpfen zu wollen. Man werde weiter mit allen Mitteln versuchen, die Kommunalpolitik von der Unsinnigkeit dieser Aufgabe zu überzeugen.