PV-Anlagen auf landwirtschaftlichr Fläche
Landwirtschaftliche Flächen können künftig leichter für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.
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Klimaschutz

PV-Anlagen - was Kommunen beachten müssen

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen künftig einfacher errichtet werden können. Das sieht das neue, vom Bundeskabinett beschlossene Solarpaket 1 vor. Jetzt liegt eine Arbeitshilfe für Kommunen vor, was sie bei der Ausweisung beachten sollten. In welchen Fällen dürfen die PV-Anlagen innerorts und außerorts errichtet werden?

Die Bundesregierung will den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Dazu gehört, dass weitere Flächen, die bisher rein landwirtschaftlich genutzt wurden, künftig für Photovoltaik verwendet werden dürfen. Das vom Kabinett verabschiedete Solarpakt 1  sieht unter anderem vor, dass innovative Solaranlagen wie Agri-PV, die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen sowie Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt werden. Ziel ist es, mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies zu einem höheren Flächenverbrauch führt. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt, so die Bundesregierung. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind jedoch weiterhin davon ausgenommen. Drei Ministerien im Land Brandenburg haben jetzt eine Arbeitshilfe für die Kommunen zu den Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten erstellt, denn sie haben die kommunale Planungshoheit bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVA-FFA) und es ist mit steigenden Vorhaben zu rechnen.

PV-Anlagen: Kommunen und Bürger können profitieren

Kommunen wie Bürger können von einer ortsnahen, unabhängigen sowie preislich stabilen Versorgung mit sauberer Energie profitieren, führen die Verfasser der Arbeitshilfe einleitend an.  Über Einnahmen aus Flächen und Nutzungsentgelten, Steuern und einer direkten finanziellen Beteiligung der Kommunen kann darüber hinaus die regionale Wirtschaftskraft gestärkt werden. Die Kommunen schaffen die bauplanrechtlichen Voraussetzungen. "Unbestritten ist, dass die Lenkung solcher Anlagen auf geeignete Flächen mit einem hohen Anspruch an fachliche Planungsleistungen, aber auch an die Kommunikation durch die Investoren, Projektträger und eben auch die Mitglieder der Gemeindevertretung verbunden ist", heißt es in dem Arbeitshilfe-Papier.

KOMMUNAL veröffentlicht daraus konkrete Tipps und Informationen:

Transparenz: Bürger frühzeitig einbinden durch Informationsveranstaltungen zum Beispiel - idealerweise mit dem Vorhabenträger gemeinsam.

Interessenausgleich: Vorher unterschiedliche Interessen erfassen, berücksichtigen und ausgleichen.

Planungsrecht: Zulässigkeit im Innenbereich: Im unbeplanten Innenbereich eines Ortes kommt es darauf an, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die PVA-FFA sind bauplanungsrechtlich als gewerbliche Anlagen einzustufen und sind als solche in erster Linie in Gewerbe- und Industrieanlagen allgemein zulässig. Kleiner Anlagen können auch in anderen Gebieten zugelassen werden, sofern der Gebietscharakter gewahrt bleibt und von der Anlage keine erheblichen Störungen ausgehen. Zulässigkeit im Außenbereich: In welchen Fällen dort eine PV-Anlage angebracht werden darf, muss im Einzelfall eingehend geprüft werden.  Dort werden durch das Solarpaket 1 Hemmnisse abgebaut.

Flächenauswahl: PV-FFA sollten bevorzugt etwa auf Flächen mit hohem Versiegelungsgrad wie Parkplätze genutzt werden, auf Konversionsflächen, ehemaligen Gewerbe- und Industrieflächen, Lagerplätze, Abraumhalden und ehemalige Tagebaugebiete.

Nutzungszeit: Die Kommunen sollten darauf achten, dass der Rückbau der Anlage am Ende der Nutzungszeit durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.

Hier finden Sie die Arbeitshilfe als PDF: