Balkonkraftwerke können jetzt unbürokratischer angebracht werden.
Balkonkraftwerke können jetzt mit weniger bürokratischem Aufwand angebracht werden.
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Klimaschutz

Solarstrom: So geht es jetzt einfacher

Balkonkraftwerke können jetzt unbürokratischer angemeldet werden. Das wird die ohnehin bereits hohe Nachfrage nach einer Förderung steigern. Vielfach sind die Fördertöpfe auf Länderebene und in den Kommunen bereits ausgeschöpft. Welche Vereinfachung für die Gewinnung von Solarstrom das Solarpaket 1 der Bundesregierung noch beinhaltet!

Die Bundesregierung will den Ausbau von Solaranlagen beschleunigen. Die Nachricht klingt gut: Das dafür vom Bundeskabinett beschlossene Solarpaket 1 enthält zahlreiche Neuerungen,  die Solarstrom vom Dach oder Balkon  leichter möglich machen. Es werden aber auch bei anderen PV-Vorhaben bürokratische Hürden abgebaut. Eine Zusammenfassung der wichtigsten vereinfachten neuen Bedingungen:

Balkonkraftwerke, Dach-PV-Anlagen, Mieterstrom

- Sogenannte Balkonkraftwerke können einfacher in Betrieb genommen werden. Die komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf dem Balkon beim Netzbetreiber soll entfallen. Künftig reicht allein, das Vorhaben im Marktstammregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Betreiber müssen nicht mehr warten, bis ein neuer Zähler eingebaut ist. Bis das der Fall ist, wird ein rückwärtslaufender Zähler vorübergehend geduldet.

- Balkonsolaranlagen dürfen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

- Balkon-PV-Anlagen  sollen mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern, was das Ziel des Gesetzespaketes ist. Hierzu muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

- Die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen, etwa auf einem Mehrfamilienhaus, werden  vereinfacht: Mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ wird  es möglich, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern kann  künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben werden. Der Umweg über die Einspeisung des günstigen Dachstroms in das allgemeine Stromnetz entfällt.

- Regelungen zu Abrechnungen und die rechtzeitige Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Für die Strommengen, die durch den günstigen Dachstrom nicht abgedeckt werden können, können Mieter künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif mit einem Stromversorgungsunternehmen abschließen.

- Für Aufdachanlagen werden laut Kabinettsbeschluss eine Vielzahl an bürokratischen Hürden beseitigt. Ein Schwerpunkt liegt bei den Gewerbedächern: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat wird von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen wird auf den Netzanschluss begrenzt.

PV-Anlage auf Dach

- Der Mieterstrom wird in Zukunft auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Die Regeln vereinfachen es, mehrere Anlagen zusammenzufassen. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen, die bislang gerade in Quartieren häufig ein Problem waren.

- Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich nun: Anlagenbetreiber können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch. Damit werden Anlagebetreiber motiviert, die Dachkapazität besser zu nutzen und mehr Leistung zu installieren. 

- Die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern soll deutlich erleichtert werden.

- Für kleine PV-Anlagen werden der Netzanschluss weiter beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden, aber noch nicht für PV genutzten Gebäuden im Außenbereich wird ermöglicht, ebenso wie das sogenannte „Repowering“, also umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen.

- Weitere Flächen, die bisher rein landwirtschaftlich genutzt wurden -  dürfen künftig für Photovoltaik verwendet werden und es werden innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Ziel der Regelungen ist es, mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies zu einem höheren Flächenverbrauch führt. Besonders gefördert wird daher die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen, die sogenannte Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind weiterhin davon ausgenommen.

- Als Freiflächen für PV sollen auch mehr versiegelte Flächen genutzt werden. Daher wird es auch eine PV Förderung für solche Flächen geben, etwa solche, die gleichzeitig als Parkplatz genutzt werden. Für diese und Agri-PV wird es zukünftig Ausschreibungssegmente mit einem eigenen Höchstwert geben.

Solarstrom vom Balkon: Fördertöpfe der Kommunen

Schon jetzt ist die Nachfrage nach Solarstrom vom Balkon hoch. Die Fördertöpfe sind vielfach aber schon ausgeschöpft und müssen neu gefüllt werden. Neben den Bundesländern fördern auch Kommunen Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss. Die thüringische Stadt Jena zum Beispiel fördert die Solarstromnutzung über steckerfertige  Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 600 Watt. Antragsberechtigt sind Mieter, Pächter  oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Hauses. Die steckerfertigen PV-Anlagen müssen stationär installiert  sein und zur Eigenversorgung genutzt werden. Die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie muss vorliegen. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss. Die Nachfrage war so groß, dass der für alle vorgesehene Fördertopf der Förder-Nr. 1 (max. 200 Euro) bereits ausgeschöpft ist. Weiterhin beantragt werden kann laut Mitteilung auf der Homepage der Stadt aber die Förder-Nr. 2.  (max. 600 Euro) für Balkonkraftwerke von Jena-Bonus-Berechtigten, Wohngeld-Empfängern und BaföG-Empfängern.

Das schleswig-holsteinische Kiel bezuschusst die Anschlusskosten für steckerfertige PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 Watt mit 100 Euro pro Anlage. In jedem Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Die Fördervorraussetzungen.

Die oberbayerische Stadt Ingolstadt bezuschusst die Mini-PV-Anlage seit Januar dieses Jahres mit 200 Euro. Einen Antrag können Privatpersonen stellen, kleine und mittlere Betriebe, aber auch Genossenschaften, gemeinnützige Vereine und Organisationen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften. Gefördert werden nur steckerfertige Anlagen mit einer Wechselrichterleistung zwischen 300 und 600 Watt. Der Fördertopf für Solaranlagen ist aufgrund der großen Nachfrage ausgeschöpft. Seit 15. August 2023 kommen die Anträge daher auf eine Warteliste und werden nur berücksichtigt, wenn bereits zugesagte Fördergelder nicht abgerufen werden.

Mini-PV-Anlage lohnt sich finanziell

Die Stadtwerke Ingolstadt haben ausgerechnet, dass sich eine Mini-PV-Anlage bereits nach fünf bis sieben Jahren lohnt. Ein Rechenbeispiel: Die Anschaffung einer 600-Watt-Mini-PV-Anlage kostet rund 800 Euro. Wenn sie rund 450 kWh pro Jahr erzeugt, beträgt die jährliche Ersparnis 150 Euro. Bei einem Betrieb über 20 Jahre werden rund 3000 Euro gespart. So hätte sie die Anschaffung in etwa sieben Jahren amortisiert. Über 20 Jahre kann der Betreiber etwa 1500 Kilogramm Co2 einsparen.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Wie herkömmliche PV-Anlagen besteht auch eine Mini-Solaranlage aus mindestens einem Solarpanel und einem Wechselrichter. Dieser wandelt Gleichstrom in Wechselstrom. Das ist notwendig, um die Energie ins Haus-Netz einzuspeisen. Ist genügend Strom vorhanden, können Haushaltsgeräte durch diese lokale Stromquelle betrieben werden, bevor der normale Haushaltsstrom benötigt wird, erläutern die Stadtwerke Kiel.

Wie herkömmliche PV-Anlagen besteht auch eine Mini-Solaranlage aus mindestens einem Solarpanel und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom. Das ist notwendig, um die Energie ins Haus-Netz einzuspeisen. Ist genügend Strom vorhanden, können Haushaltsgeräte durch diese lokale Stromquelle betrieben werden, bevor der normale Haushaltsstrom benötigt wird. Mehr Infos.

Weitere Informationen zum Gesetz.

Das Solarpaket als PDF:

Der Gesetzesentwurf als PDF

Fotocredits: PV-Anlage auf dem Dach: Adobe Stock