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  3. Sanduhr für Parker könnte kommen
Sanduhr als Parkticket

Sanduhr für Parker könnte kommen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
8. Mai 2018
Die Sanduhr als Parkticket - eine Kommune will sie einführen. Der Landkreis ist dagegen. Rückendeckung kommt nun vom Gericht!

Sanduhren für Kurzparker? Die Diskussion ist nicht ganz neu! Aktuell wird sie nun aber durch ein Gerichtsverfahren, das die Stadt Datteln angestrengt hat. Der zuständige Landkreis Recklinghausen hatte nämlich einen entsprechenden Stadtratsbeschluss kassiert. Wo das Sand im Getriebe ist? Der Reihenfolge nach:

Sanduhr als "Brötchentaste"

Die Idee in Datteln stammt eigentlich aus Kirchheim unter Teck in Baden-Württemnberg. Dort können Autofahrer seit fast fünf Jahren mit solchen Sanduhren kostenfrei für zehn Minuten parken. Das funktioniert sehr gut. Es gibt 8-Minuten Sanduhren, die mit einem Saugnapf an der Schiebe befestigt werden können. Zur Verbreitung hatte auch eine kostenlose Abgabe der Sanduhr durch Händler in der Innenstadt beigetragen. Auch in den bayerischen Städten Volkach und Bad Windsheim gibt es ähnliche Modelle. Die Idee hatte sich auch Mittweida in Sachsen zu Eigen gemacht - dort allerdings wurde die Sanduhr schon vor zwei Jahren wieder wegen "rechtlicher Bedenken" abgeschafft. Dort gibt es stattdessen nun die "Brötchentaste" an den Parkautomaten (KOMMUNAL berichtete). Die Stadt Datteln im Ruhrgebiet jedoch fand die Idee vor zwei Jahren ebenfalls so gut, dass sie beschlossen, die Parksanduhren einzuführen. Die Idee: Autofahrer sollen eine Sanduhr ins Auto legen. Wer "nur schnell" einkaufen muss, braucht keine Parkgebühren zu zahlen. Der zuständige Landkreis Recklinghausen rieb sich aber daran. Das sei in der Straßenverkehrsordnung so nicht vorgesehen, so die Begründung. Die Kommune ließ den Einspruch aber nicht versanden, sondern klagte. Gestern nun hatten die Richter das Wort.

Stadt erzielt in Sachen Sanduhren einen Teilerfolg

Vor Gericht ging es in der mündlichen Verhandlung unter anderem um die Frage, ob die Sanduhr den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Denn Besucher von außen hätten für gewöhnlich keine Sanduhr im Auto. Das Gericht fällte in der Sache selbst jedoch bisher gar kein Urteil. Trotzdem kann die Stadt Datteln mit dem Zwischenergebnis zufrieden sein. Der Kreis habe bei der Entscheidung einen Ermessensspielraum gehabt, so das Gericht. Das habe der Kreis aber nicht gesehen. Bei der Anwendung des Aufhebungsrechts müsse sich die Kommunalaufsicht Gedanken machen, ob sie überhaupt einschreite, so der Vorsitzende Richter. In der Sache selbst entschied das Gericht aber noch nicht. Zwar ließ der Richter eine gewisse Sympathie für die Regelung erkennen, sprach aber gleichzeitig von einer "schwierigen Situation" mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung.

Sanduhr Streit geht in die Verlängerung

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Sowohl die Stadt als auch der Landkreis erklärten, sie wollten nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Der Kreis könnte etwa gegen das Urteil Berufung einlegen oder einen neuen, diesmal gültigen Aufhebungsbeschluss erlassen.

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