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Dient das Schwimmbad der Erholung, gilt ein höherer Steuersatz, sagt ein Urteil...welche Auswirkungen das auf die Eintrittspreise hat...
Dient das Schwimmbad der Erholung, gilt ein höherer Steuersatz, sagt ein Urteil...welche Auswirkungen das auf die Eintrittspreise hat...

Recht Aktuell

Urteil zu Eintrittsgeldern fürs Schwimmbad

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
14. Dezember 2021
Vielen Schwimmbädern in Deutschland drohen nun Steuernachzahlungen. Betroffen sind Bäder, die kein reines Sportbecken betreiben, also etwa Thermalbäder. Müssen entsprechend die Eintrittspreise erhöht werden? Unser Fachmann erklärt das Urteil und die Folgen

Das Eintrittsgeld im Schwimmbad unterliegt üblicherweise dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der Bundesfinanzhof hat jetzt dem Finanzamt recht gegeben, dass von einem Thermalbad den Regelsteuersatz erhoben hat. Drohen für Bäder ohne echte Sportbecken jetzt Steuernachzahlungen und müssen die Eintrittspreise erhöht werden? Bereits im Januar 2020 haben wir über die Aufteilung der Eintrittsgelder bei Nutzung der Schwimmbad-Sauna berichtet 

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