Tübingen will Steuer auf Einwegverpackungen einführen
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Tübingen will Steuer auf Müll einführen

Tübingen plant, eine Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen. Doch: Wie sieht die Umsetzung rechtlich aus?

Leere Pizzakartons, Coffe-to go Becher, Nudelboxen und co sind vielen Städten ein Dorn im Auge. Denn häufig landen sie nicht im Müll, sondern auf der Straße. Außerdem bestehen die Verpackungen oft aus Plastik, das im Meer landet und dort Tiere tötet.

Allein an Einwegkaffeebechern verbrauchen die Deutschen Schätzungen zufolge circa 3 Milliarden Stück pro Jahr. Auf verschiedenste Art und Weise versuchen Kommunen gegen den Müll vorzugehen. Mit einem gänzlich neuen Konzept prescht nun allerdings Tübingen vor: Die Stadt will eine Steuer auf den Verkauf von Einweckverpackungen der Restaurants und Cafès einführen.

Bereits im November hatte der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss mit 22 Ja-gegen 10 Nein-Stimmen gefasst. Die Verwaltung soll in den kommenden Monaten einen Vorschlag für eine Satzung über eine örtliche Verbrauchssteuer ausarbeiten. Gleichzeitig wird gemeinsam mit den Restaurant-, Cafè- und Imbissbudenbesitzern ein Konzept für Mehrwegverpackungen und -Geschirr erarbeitet.

Tübingens Steuer auf Müll ist rechtlich umstritten

Im Jahr 2017 sind die Kosten für die Müllbeseitigung um 50.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, weshalb die Universitätsstadt das Problem lösen will, indem sie die Einweckverpackungen unattraktiv für Restaurant- und Imbissbesitzer macht: "In Tübingen packen wir das Übel an der Wurzel. Indem wir die Produktion von Müll teurer machen, beseitigen wir finanzielle Anreize", sagte Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Und weiter: "Einwegverpackungen dürfen nicht billiger sein als Mehrweg-Pfandsysteme."

Die Nachricht könnte Umweltschützer zwar freuen, rechtlich könnte die Steuer allerdings zum Problem werden: So seien zwar "aufgrund der aktuell gültigen Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in der rechtswissenschaftlichen Literatur Auffassungen zu finden, die von einer Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer ausgehen", erklärte das Rathaus. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Steuer gerichtlich gekippt wird...

Auch von Njema Drammeh