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Können hauptamtliche Bürgermeister Mitglied im Kreistag werden
Können hauptamtliche Bürgermeister Mitglied im Kreistag werden
© 123rf

Bürgermeister klagt auf Sitz im Kreistag

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
4. September 2019
Es ist in vielen Bundesländern bei nahezu jeder Kommunalwahl wieder eine Diskussion. Oft setzen Parteien ihre bekannten Bürgermeister auf die Listen der Kreistage für die Kreistagswahl. In dem Wissen, dass diese zwar kandidieren dürfen, ihr Mandat aber nicht annehmen dürften. Es sei denn, sie verzichten auf Ihr Hauptamt als Bürgermeister. In Niedersachsen sorgt nun ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für neue Klarheit.

Keine Frage - das Urteil zur Frage, ob ein Bürgermeister in Niedersachsen gleichzeitig Mitglied im Kreistag werden kann, ist so auf andere Bundesländer nicht 1:1 übertragbar. Schließlich handelt es sich um Landesrecht und auch die Begründung des Gerichts hängt sich stark an der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen auf. Trotzdem ist es ein wichtiger Richtungszeig auch in andere Bundesländer, wie etwa Brandenburg, wo es immer wieder zu Streit um die Frage kommt, ob der hauptamtliche Bürgermeister gleichzeitig sein Kreistagsmandat annehmen darf oder ob er dann auf seinen Beruf als Bürgermeister verzichten müsste.

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