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Kreisumlage: Urteil zugunsten von Gemeinden

von Christian Erhardt
Chefredakteur | KOMMUNAL
21. September 2018
Die Stadt Hecklingen in Sachsen-Anhalt hat einen Rechtsstreit gegen den Landkreis in Sachen Kreisumlage gewonnen. Das Urteil hat grundsätzlichen Charakter - nun hoffen weitere Kommunen auf eine Signalwirkung!

Die Einnahmesituation vieler Kommunen ist weiter nicht gerade rosig. Umso genauer schauen die Kommunalpolitiker auf die Kreisumlage. Also auf die Summe, die sie an den jeweiligen Landkreis für die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben abführen müssen. Immer wieder kommt es hier zum Streit - meist über die Höhe. Gerichte hatten schon in der Vergangenheit immer wieder klar gemacht, dass die Kreisumlage nicht die 50 Prozent Marke überschreiten darf. Viele Landkreise bleiben aber nur noch knapp darunter. So etwa auch der Salzlandkreis mit 47 Prozent. Das erschien zahlreichen kreisangehörigen Kommunen deutlich zu hoch. 

Kreisumlage: Keine Berechnung ohne ausführliche Anhörung 

Kassiert wurde nun die Kreisumlage wegen Formfehlern. Den Städten und Gemeinden müsse ausreichend Gelegenheit zur Darstellung ihrer finanziellen Belange gegeben werden, es müsse außerdem die "Abwägung der gegenseitigen finanziellen Interessen" einfließen lassen, so die Richter am Verwaltungsgericht in Magdeburg. Diesen Anforderungen sei der Landkreis nicht nachgekommen. Inhaltlich hat sich das Gericht daher gar nicht erst mit der Umlage beschäftigt. 

Das Urteil lässt neben der Stadt Hecklingen auch zahlreiche weitere Kommunen im Landkreis hoffen. Denn 13 weitere Städte und Gemeinden planen ebenfalls, die Kreisumlage anzufechten. Es geht dabei um die Summe des vergangenen Jahres 2017. Landrat Markus Bauer kündigte aber bereits an, eine Berufung zu prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. Wie die Chancen stehen, könnte aber ein Beispiel nördlich des Salzlandkreises zeigen.

Es gibt immer wieder Streit um die Kreisumlage 

Es ist nicht das erste Urteil in diesem Jahr, das sehr günstig für die Kommunen ausging. Erst im Juli hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald eine Berufungsklage des Landkreises Nordwestmecklenburg zurückgewiesen. Hier war es die Gemeinde Perlin, die in der Kreisumlage von 43,67 Prozent ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf finanzielle Mindestausstattung verletzt sah. Die Gemeinde hatte erfolgreich geklagt. Auch im Sommer urteilten die Richter, die Belange der Gemeinde seien bei der Festsetzung nicht genügend berücksichtigt worden. Die Gemeinden hätten den Anspruch, ausführlich gehört zu werden, das sei aber nicht geschehen. 

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