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  4. Verbandsklagerecht für Tierschützer
Das neue Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen löst Empören bei den Bauern aus...

Verbandsklagerecht für Tierschützer

10. April 2017
Tierschützer und Landwirte diskutieren schon seit Jahren über Fragen der Tierhaltung. Nun wendet sich das Blatt - zugunsten der Tierschützer. Bestimmte Tierschutzorganisationen erhalten jetzt das Recht in die Tierhaltung einzugreifen. Befürchtet werden massenhafte Klagewellen... zurecht?

In Niedersachsen könnte die Stimmung nicht zwiegespaltener sein – während sich Tierschützer über erweiterte Klagerechte freuen, stöhnen die Landwirte genervt auf. In Zukunft dürfen Tierschutzorganisationen in Niedersachsen gegen die Haltung von Tieren in Ställen, Zoos oder Tierversuche klagen. Damit folgt Niedersachsen den anderen sieben Bundesländern, in denen es das Verbandsklagerecht bereits gibt:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Zwar darf nicht jede eingetragene Tierschutzorganisation Klage erheben, sondern muss zuvor vom Landwirtschaftsministerium anerkannt werden, einen Sitz in Niedersachsen haben oder wie der Naturschutzbund (Nabu) über Landesverbände verfügen und bereits seit fünf Jahren aktiv sein.

Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund lehnt die Gesetzesänderung ab.

Doch obwohl die Nachricht über die erweiterten Klagerechte das Herz der Tierschützer höher schlagen lässt, ärgert es besonders diejenigen, die davon betroffen sind: die Tierhalter. Sie befürchten, dass die neuen Klagerechte zu einer Gängelung missbraucht werden und Genehmigungen für neue Ställe oder Umbauten vorhandener Ställe durch das Klagerecht in die Länge gezogen würden und beziehen sich dabei auf negative Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen. Dies, so die Befürchtung, könnte sich negativ auf den Landwirtschaftsstandort Niedersachsen auswirken - rund 14 Prozent der deutschen tierischen Erzeugnisse wie Butter werden in Niedersachsen hergestellt. Die Kluft zwischen beiden Fronten könnte nicht weiter sein: während sich die Tierschützer über niedrige Qualitätsstandards aufregen, betonen Niedersachsens Bauern, dass die Qualitätsstandards hoch seien und von den zuständigen Veterinärämtern, der Gewerbeaufsicht und den Bau-und Gesundheitsbehörden überprüft werden könne. Ihr Fazit: Das Verbandsklagerecht führt zu einem Sammelsurium an Klagen.

Die Albert-Schweitzer Stiftung begrüßt das neue Verbandsklagerecht

Da im Verwaltungsrecht nur diejenigen klagen dürfen, die selbst in den eigenen Rechten verletzt werden, können betroffene Tiere logischerweise nicht selbständig Klage erheben, weshalb sich die Tierschutzverbände als Anwälte der Tiere verstehen. Sie  wissen zwar, dass es Amtstierärzte gibt, doch betonen, dass diese alleine nichts bewegen können: vermuten die Tierärzte Verstöße gegen den Tierschutz, müssen sie damit rechnen, dass ihre Behörde von Tierhaltern verklagt werden. Die Tierhalter dagegen bekämen nicht nur Unterstützung vom Bauernverband, sondern könnten die Behörden auch auf Schadensersatzansprüche verklagen. Die Albert-Schweitzer-Stiftung, die sich für die Abschaffung der Massentierhaltung einsetzt, nimmt auf ihrer Homepage dazu Stellung: „trifft ein Amtstierarzt also eine Entscheidung zugunsten der Tiere, geht er für seine Behörde ein hohes Risiko ein. Das führt sehr häufig auch dazu, dass engagierte Amtstierärzte von ihren Vorgesetzten ausgebremst werden.“

Tierschützer halten Sorgen über erweiterte Klagerechte für unbegründet

Die Sorge, dass durch das neue Verbandsklagerecht übermäßig viele Klagen eingereicht werden könnten? Halten die Tierschützer für unberechtigt, da die Klagen Geld kosten und die Verbände  gemeinnützige Organisationen sind: „Gegen jeden einzelnen tierschutzrechtlichen Verstoß zu klagen, ist allein schon aus Kapazitätsgründen unmöglich. Allerdings haben richterliche Entscheidungen eine große Signalwirkung – insbesondere solche der zweiten und dritten Instanz. Insofern werden erfolgreiche Klagen weit über den Einzelfall hinaus Auswirkungen haben und können sogar dazu führen, dass Verordnungen im Sinne der Tiere überarbeitet werden,“ erklärt die Albert-Schweiter Stiftung. Obwohl die Verbandsklagen bereits im Umweltrecht bestehen, bemängelt die Stiftung, dass es keine bundesweite Regelung für den Tierschutz gibt, obwohl Tierschutz und Umweltschutz denselben Verfassungsrang haben.

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