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  4. Verbandsklagerecht für Tierschützer
Das neue Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen löst Empören bei den Bauern aus...

Verbandsklagerecht für Tierschützer

10. April 2017
Tierschützer und Landwirte diskutieren schon seit Jahren über Fragen der Tierhaltung. Nun wendet sich das Blatt - zugunsten der Tierschützer. Bestimmte Tierschutzorganisationen erhalten jetzt das Recht in die Tierhaltung einzugreifen. Befürchtet werden massenhafte Klagewellen... zurecht?

In Niedersachsen könnte die Stimmung nicht zwiegespaltener sein – während sich Tierschützer über erweiterte Klagerechte freuen, stöhnen die Landwirte genervt auf. In Zukunft dürfen Tierschutzorganisationen in Niedersachsen gegen die Haltung von Tieren in Ställen, Zoos oder Tierversuche klagen. Damit folgt Niedersachsen den anderen sieben Bundesländern, in denen es das Verbandsklagerecht bereits gibt:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Zwar darf nicht jede eingetragene Tierschutzorganisation Klage erheben, sondern muss zuvor vom Landwirtschaftsministerium anerkannt werden, einen Sitz in Niedersachsen haben oder wie der Naturschutzbund (Nabu) über Landesverbände verfügen und bereits seit fünf Jahren aktiv sein.

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