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Bei der Vorsteuer drohen für Kommunen Rückforderungen - Tipps vom Steuerexperten
Bei der Vorsteuer drohen für Kommunen Rückforderungen - Tipps vom Steuerexperten
© 123rf

Achtung vor Rückforderungen

Recht Aktuell: Die Gemeinde und die Vorsteuer

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
15. April 2021
Gerade bei Bauvorhaben stellt die Umsatzsteuer einen großen Kosten- und Finanzierungsfaktor dar. Das Finanzgericht Baden-Württemberg gestand einer Gemeinde den anteiligen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten für einen der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplatz zu. Kommunen mit ähnlich gelagerten Fällen sollten prüfen, ob sie ihren Vorsteuerabzug ausweiten können. Das Urteil zeigt aber auch, dass es schnell zur Rückforderung von geltend gemachter Vorsteuer kommen kann. Der Steuerberater Thomas Lachera erklärt die Fallstricke anhand eines Praxisbeispiels im Gastbeitrag.

Es geht im konkreten Fall um den Abzug der Vorsteuer einer Gemeinde bei den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit Parkplatz. Der Sachverhalt: Die Gemeinde hatte im Jahr 2010 einen öffentlichen Parkplatz errichtet und gegenüber eine Mehrzweckhalle gebaut. Die Halle wurde mit einer Hebebühne, Bühne, Küche, Tischen und Stühlen (Betriebsvorrichtungen) ausgestattet. Die Gemeinde überließ die Halle auf der Grundlage ihrer kommunalen Benutzungsordnung stunden- bzw.

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