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  4. Windkraftanlagen als Sicherheitsrisiko?
Windrad
Windräder können wegen ihrer Höhe für Flugzeuge und Hubschrauber gefährlich sein.
© 123rf

Gericht

Windkraftanlagen als Sicherheitsrisiko?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
30. Mai 2023
Windräder können eine Gefahr für Flugzeuge und Hubschrauber darstellen. Warum eine Stadt Windräder erlauben darf, obwohl die Bundeswehr Bedenken dagegen hat. Die Entscheidung vor Gericht - und wie die Deutsche Flugsicherung bewertet, ob eine Windkraftanlage die Flugsicherungseinrichtungen stören kann.

Windkraftanlagen sollen in Deutschland künftig schneller und unbürokratischer genehmigt werden. Doch dabei ist vieles zu beachten. So prüft die Deutsche Flugsicherheit DFS als Betreiberin der Flugsicherungsanlagen im Auftrag des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF), ob eine geplante Windkraftanlage die Signale der Flugsicherungseinrichtungen stören könnte.  "Sofern es sich bei dem Bauwerk um eine Windkraftanlage handelt, nutzen wir seit Mitte 2020 eine nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt modifizierte Bewertungsmethode", erläutert die Behörde das Vorgehen. "Mit ihrer Hilfe können wir die speziellen Störungen, die von Windkraftanlagen ausgehen, besser abschätzen als vorher."

Windkraftanlagen als Hindernis für Flugzeuge?

Auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme entscheidet das Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, ob das beantragte Vorhaben die Flugsicherungseinrichtungen stören könnte. Unabhängig von den Vorgaben des Anlagenschutzes prüft die DFS auch, ob ein geplantes Windrad ein Hindernis für die Luftfahrzeuge selbst darstellen kann. "Diese Prüfung geschieht in direktem Auftrag der Landesluftfahrtbehörden, ohne unsere Beteiligung", erläutert das BAF.  Hier kann die Deutsche Flugsicherheit bestimmte Auflagen empfehlen. Dazu zählen  Höhenbeschränkungen, Tages- und Nachtkennzeichnungen zur rechtzeitigen Erkennbarkeit. Sollten solche Auflagen nicht ausreichen, kann die DFS das Bauvorhaben ablehnen.

Stadt und Bundeswehr einigen sich vor Gericht

Im Streit um eine geplanten Windenergieanlage musste jüngst das Gericht involviert werden. Die Stadtwerke Münster hatten beim Kreis Lippe eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von rund 200 Metern in einer im Flächennutzungsplan der Stadt Lemgo ausgewiesenen Windvorrangzone beantragt.

Die im Genehmigungsverfahren beteiligte Bundeswehr - das Bundesamt für Infrastruktur - warnte davor, dass sich der vorgesehene Standort innerhalb des Sicherheitskorridors einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke befinde. Damit bestehe ein nicht hinnehmbares Risiko für die Sicherheit des Luftverkehrs, argumentierte das Bundesamt.

Die als Luftfahrtbehörde in Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirksregierung Münster verweigerte daraufhin die für die Genehmigungserteilung notwendige Zustimmung. Deshalb lehnte auch der Landkreis schließlich die Genehmigung ab. Dagegen zogen  die Stadtwerke Münster vor das Oberverwaltungsgericht.

Stadtwerke Münster erfolgreich

Schließlich einigten sich die Beteiligten auf den Vorschlag des Senats in der mündlichen Verhandlung auf einen Vergleich: Die Bundeswehr ließ ihre Bedenken fallen , daraufhin erteilte die Bezirksregierung Münster als Luftverkehrsbehörde die luftverkehrsrechtliche Zustimmung. Der Kreis Lippe hat deshalb seinen Ablehnungsbescheid aufgehoben und führt das Genehmigungsverfahren fort. "Im Gegenzug hat die Stadtwerke Münster GmbH auf die Erhebung jeglicher eventuell aus der Verfahrensverzögerung folgender Schadensersatzansprüche verzichtet", heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Die Bundeswehr hat sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Aktenzeichen: 22 D 70/22.AK Mehr Informationen!

Bauvorhaben überwacht im Umfeld von Flugplätzen

In Deutschland werden ab einer gewissen Höhe sowie im Umfeld von Flugplätzen (in den Bauschutzbereichen) alle Bauvorhaben flächendeckend überwacht. Grundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz. Es gewährleistet, dass die Vorhaben bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde zwingend vorgelegt werden. Auf Grund ihrer Höhe und Ausdehnung unterliegen Windenergieanlagen ebenfalls dieser Pflicht.

Hindernisschutz gilt auch für den Überlandflug – denn der Pilot muss wissen, wo auf dem Flugweg mit hohen Hindernissen zu rechnen ist. Für niedrig fliegende Luftfahrzeuge, beispielsweise Rettungshubschrauber, werden deshalb alle Bauwerke ab einer Höhe von 100 m über Grund in den Luftfahrtkarten veröffentlicht. Nachts müssen Hindernisse eine ausreichende Befeuerung tragen, um für den Luftfahrzeugführer sichtbar zu werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Windräder Grafik

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