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Schnee schippen ist Bürgerpflicht - beziehungsweise die des Besitzers - welches Recht beim Winterdienst gilt...
Schnee schippen ist Bürgerpflicht - beziehungsweise die des Besitzers - welches Recht beim Winterdienst gilt...
© 123rf

Recht Aktuell

Winterdienst: Wann Bürger bei Schneechaos schippen müssen

von Christian Erhardt
Chefredakteur | KOMMUNAL
7. Februar 2021
Tief Tristan hält weite Teile Deutschlands seit heute in Atem - besonders betroffen ist das Münsterland, Westfalen und Teile von Niedersachsen. Was viele Bürger nicht wissen: Grundsätzlich ist für die Schneeräumung zwar die Kommune verantwortlich - über 99 Prozent der Kommunen delegieren diese Pflicht aber an ihre Bürger. Ein Überblick!

Beim Winterdienst gibt es klare Regelungen: Zunächst sagt der Gesetzgeber, dass die jeweilige Kommune für den Winterdienst und das Schnee schippen verantwortlich ist. Vor der Haustür der Bürger delegieren nahezu alle 11.000 Kommunen die Pflicht aber an die jeweiligen Besitzer der Grundstücke. Das betrifft neben dem freien Zugang zum Grundstück (etwa für den Postboten) auch die Bürgersteige und je nach Lage auch die Anwohnerstraße. Genaueres regelt die Satzung einer jeden Kommune. Üblich ist darin eine Räumpflicht auf dem Bürgersteig in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, das kann aber leicht variieren.

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