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  3. E-Mobiliät: Wie kommunale Tochterunternehmen die Ladestruktur ausbauen
Ein neues Tochterunternehmen macht es möglich: Neue Ladesäulen in Tübingen.
In Tübingen immer öfter zu sehen: E-Ladesäulen, errichtet von einem Tochterunternehmen der Stadtwerke.
© Stadtwerke Tübingen

Ladepunkte

E-Mobiliät: Wie kommunale Tochterunternehmen die Ladestruktur ausbauen

von Annette Lübbers
Reporterin
24. April 2026
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen, Ladepunkte für Elektromobile zu besitzen, entwickeln, verwalten oder betreiben - mit Ausnahme privater Ladepunkte für den Eigengebrauch. Warum und wie Kommunen den Ausbau über Tochterunternehmen organisieren.

In Tübingen haben die Verantwortlichen in den Stadtwerken schon länger erkannt: Neue Märkte lassen sich in separaten Unternehmen besser bespielen. Als Beispiel dafür gilt die Stadtwerke-Tochter Ecowerk für neue Projekte in den Bereichen Wind- und Solarparks. Seit Juli 2024 ist nun auch das Tochterunternehmen Ecowerk e-charge am Markt. Ziel ist der bedarfsgerechte Ausbau der Ladeinfrastruktur im Kerngebiet Tübingen sowie in Konzessionsgebieten der Stadtwerke und angrenzenden Gemeinden. Finanziert wird der Ausbau und der Betrieb aus dem Startkapital des Mutterunternehmens und den laufenden Umsätzen aus dem Verkauf von Ladestrom. Das sind die Zielsetzungen:

  • Aufbau und Betrieb eines dichten Netzes an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Dazu gehören Schnell-Ladesäulen ebenso wie langsamere Ladevorgänge in längeren Standzeiten;
  • Eigener Ladetarif;
  • Ladelösungen für Unternehmen - von der Planung bis zum Betrieb;
  • Ladelösungen für die Wohnungswirtschaft;
  • Abrechnungsdienstleister für andere Ladepunktbetreiber.

Besonders im Blick: Innovation, Geschwindigkeit, Sichtbarkeit und die Möglichkeit, einen Markt anders zu bespielen, als das normalerweise im klassischen Umfeld eines Energieversorgers üblich ist. Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen GmbH, unterstreicht: "Im Fall dieses neuen Tochterunternehmens wird in einer Abteilung ein Großteil der Wertschöpfungskette vom Vertrieb bis zur Abrechnung umgesetzt. Technische Dienstleistungen innerhalb des Gesamtkonzerns bereitzustellen, ist ein guter Mechanismus, um schneller ans Ziel zu kommen."

Aktuelle Herausforderungen für das neue Tochterunternehmen sieht der Geschäftsführer der Stadtwerke allerdings auch. "Da der Markt stark von äußeren Einflüssen abhängig ist, müssen wir die Ausbaustrategie laufend prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Umsetzung der regulatorischer Rahmenbedingungen sorgt zudem für einen großen Aufwand, der im weiteren Ausbau der Infrastruktur eigentlich besser investiert wäre." 

So sehen die neuen Ladesäulen in Tübingen aus.

E-Mobilität: Auch in Zweibrücken ist ein Tochterunternehmen am Start

In Zweibrücken wurde im Januar 2025 das Tochterunternehmen "Ladestationen Südwest GmbH & Co. KG" (LSG) gegründet - mit einer Minderheitsbeteiligung der Stadtwerke Zweibrücken. Zudem sind 7 weitere regionale Stadt- und Gemeindewerke Gesellschafter: Kaiserslautern, Neustadt an der Weinstraße, Ramstein-Miesenbach, Kusel, Otterberg, Waldfischbach-Burgalben und Haßloch. Die LSG fungiert als "Charge Point Operator" und finanziert sich aus den angebotenen Leistungen, also Ladegebühren und Roaminggebühren. "Unser Zusammenschluss bündelt technisches Know-how, regionale Erfahrung und organisatorische Ressourcen, mit dem Ziel, ein leistungsfähiges, verlässliches, benutzerfreundliches und flächendeckendes Ladenetz aufzubauen. Die LSG betreibt aktuell bereits mehr als 300 Ladepunkte in der Region – ein entscheidender Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätswende in der Pfalz", unterstreicht Henning Braun, einer von zwei Geschäftsführern der LSG. Ungewöhnliche Herausforderungen für das junge Unternehmen kann der Geschäftsführer derzeit nicht erkennen, abgesehen vom hohen administrativen Aufwand, den die Unternehmensführung mit der Digitalisierung von Prozessen beizukommen sucht.

Der Stand der E-Mobilität in Deutschland? Besser als manche meinen.

Dazu erklärt Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke in Tübingen: "Mittlerweile gibt es in nahezu allen Fahrzeugklassen ein starkes Angebot an guten Fahrzeugen mit praxistauglichen Ladeleistungen. Diese Fahrzeuge sind in der durchschnittlichen Gesamtkostenbetrachtungen auch vielfach preisgleich mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor - in vielen Fällen auch günstiger. Durch die aktuellen Verwerfungen am Energiemarkt zeigt sich einmal mehr, wie problematisch die starke Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist." Sophie-Charlotte Knecht, zweite Geschäftsführerin der LSG in Zweibrücken sieht dagegen noch bremsende Faktoren: "Die Kombination aus Skepsis gegenüber Akkureichweite sowie den Anschaffungskosten für neue E-Fahrzeuge bremsen den Umstieg. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland, gerade im Bereich der Schnellladesysteme ist in verschiedenen Regionen in Deutschland leider noch nicht ausreichend und in entsprechender Qualität vorhanden. Hier sind wir aber regional mit der LSG auf einem guten Weg."

Auf einen Blick: Warum Tochterunternehmen für Kommunen eine gute Wahl sein können

1. Wirtschaftliche Flexibilität

Töchterunternehmen können

  • freier wirtschaften (z. B. Preise gestalten, Verträge abschließen),
  • Gewinne erzielen und reinvestieren, ohne direkt an Haushaltsrecht gebunden zu sein,
  • schneller Entscheidungen treffen, da keine langen Verwaltungswege nötig sind.

2. Personal & Bezahlung

  • Eigene Tarifverträge oder individuelle Gehälter sind möglich,
  • leistungsorientierte Bezahlung ist einfacher umsetzbar,
  • schnellere Einstellungen/Kündigungen sind möglich.

3. Vergabe & Beschaffung

  • Töchterunternehmen unterliegen oft weniger strengen Vergaberegeln (je nach Aufbau des Tochterunternehmens),
  • sie können schneller und marktnäher einkaufen.

4. Kooperationen & Beteiligungen

  • Tochterunternehmen können sich an anderen Unternehmen beteiligen,
  • Joint Ventures mit privaten Firmen eingehen und
  • neue Geschäftsfelder erschließen.

5. Marktauftritt & Wettbewerb

  • Tochterunternehmen können wie ein „normales Unternehmen“ auftreten,
  • im Wettbewerb mit privaten Firmen agieren und
  • Marketing, Markenbildung einfacher gestalten.

6. Rechtliche Spielräume

  • Es gilt das Privatrecht und nicht das öffentliche Recht,
  • die formalen Vorgaben bei internen Abläufen sind geringer.

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Fotocredits: Stadtwerke Tübingen
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