Häuser mit modernen Wärmepumpen
Wärmeplanung in neuen Häusern - die Kommunen können darauf Einfluß nehmen.
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Klimaschutz

Dürfen Kommunen fossile Brennstoffe in B-Plänen ausschließen?

Ab 2026 dürfen Hausbesitzer keine Öl- und Kohleheizungen mehr in ihre Häuser einbauen und ausschließlich damit heizen. Dürfen Kommunen in ihren Bebauungsplänen aber die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen? Das niedersächsische Energieministerium hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Hier ist das Ergebnis mit ausführlichen Handreichungen dazu.

In vier Jahren dürfen in Häusern keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, wenn die Anlagen keine erneuerbaren Energien nutzen. Auch das Heizen mit Kohle ist dann verboten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht allerdings auch Ausnahmen vor. So sollen Hybridlösungen weiterhin möglich bleiben,  wenn also ein Teil der benötigten Wärme aus Anlagen stammt, die aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dürfen Kommunen aber schon jetzt fossile Brennstoffe in Neubaugebieten verbieten?

Verbot von fossilen Brennstoffen?

Dieser Frage ging ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Bauen und Kllimaschutz in Niedersachsen nach. Gemeinsam mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen gab das MInisterium die Expertise bei Olaf Reidt, Professor und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in Auftrag. Die Abhandlung kommt zu dem Ergebnis, dass Kommunen eine solche Festsetzung in Bebauungsplänen grundsätzlich für Neubaugebiete auch aus Gründen des Klimaschutzes treffen können. Es wird dabei auf das Baugesetzbuch,  Pragrafen 9 Abs. 1 Nr. 23 a verwiesen.

"Kommunen dürfen fossile Brennstoffe in Bebauungsplänen ausschließen und die Nutzung der Solarenergie verbindlich vorschreiben. So können klimaneutrale Neubaugebiete entstehen", sagt Olaf Lies, Niedersächsischer Umweltminister zum Ergebnis des Gutachtens.

Schließlich lege das Baugesetzbuch mit der Klimaschutznovelle aus dem Jahr 2011 fest, dass die Bauleitplanung auch einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung leisten soll. Der Minister betont: "Die Festsetzung in Bebauungsplänen dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft verursachen könnten."

Das Thema Wärme habe einen Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten CO2 Emissionen, so Lies. Auf dem Weg zur Klimaneutralität komme den Städten und Gemeinden daher eine besondere Bedeutung zu.  Möglichkeiten für den Ersatz fossiler Brennstoffe müssten aber im Einzelfall aufgezeigt und - wie bei allen Festsetzungen - die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Wärmeplanung: Ziele der Ampel-Regierung

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP in Berlin auf folgendes Ziel verständigt: "Wir werden uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen."  Angestrebt werde ein "sehr hoher" Anteil Erneuerbarer Energien bei Wärme. Bis 2030 soll  die Hälfte der Wärme klimaneutral erzeugt werden.

Die erste bereits 2020 erschienene Handreichung des niedersächsischen Umweltministeriums und der Energieagentur zeigt die Möglichkeiten der Kommunen auf, die Nutzung der Solarenergie in Bebauungsplänen verbindlich vorzuschreiben.

Handreichungen für Kommunen

Die Muster-Festsetzung für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen finden Sie als PDF hier.

Das Muster für die Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in B-Plänen ebenfalls als PDF zum Herunterladen hier.

Weitere Informationen zum Gutachten und zu Beschränkungen im Umgang mit fossilen Brennstoffe.