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  3. Sozialbetrug: Wie Kommunen sich ihr Geld zurückholen
Geld zurück oder Knast: Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Immer mehr Kommunen wollen sich gegen Sozialbetrug wehren.
© 123rf

Kommunale Finanzen

Sozialbetrug: Wie Kommunen sich ihr Geld zurückholen

von Annette Lübbers
Reporterin
3. Juni 2025
Staat und Kommunen gehen durch Sozialbetrug Milliarden verloren. In NRW nutzen Kommunen ein spezielles Modell, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Abhängig von den jeweiligen Datenschutzbestimmungen und dem vorhandenen Personal können Kommunen das Modell bundesweit nutzen.

Hinweise auf den zunehmenden Missbrauch von Sozialleistungen gibt es immer wieder. In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Familienkasse NRW-West und der Regionaldirektion West der Bundesagentur für Arbeit das Modell "Missimo" entwickelt, um Betrügern und Betrügerinnen, speziell aber nicht nur im Bereich Kindergeld, auf die Spur zu kommen. Der interdisziplinäre, ganzheitliche Ansatz soll wiederkehrende Handlungsmuster erkennen und Handlungsanweisungen für die Task Force NRW entwickeln. Kern des Modells „MISSIMO“ ist ein strukturierter Datenaustausch auf kommunaler Ebene. Beteiligt sind die Einwohnermeldeämter, die Schulämter und die Schulen, die Jugendämter, die Gesundheitsämter sowie die Jobcenter einer Kommune.

Dem Sozialbetrug auf der Spur

Das Modell "Missimo" in vier Schritten:

  • Die auf kommunaler Ebene erhobenen Daten gehen an die zuständige Familienkasse. Da es sich beim Kindergeld nicht um eine klassische Sozialleistung, sondern um eine Steuererstattung im laufenden Kalenderjahr handelt, können die Daten nach § 116 der Abgabenordnung (AO) übermittelt werden. 
  • Die Familienkasse wertet die eingehenden Informationen aus und überprüft, bei welchen Leistungsempfängern trotz der vermuteten Abwesenheit weiterhin Zahlungen erfolgen. Die dabei generierten Verdachtsfälle werden mit einem Amtshilfeersuchen nach §§ 111, 112 AO an die jeweilige Kreispolizeibehörde übermittelt.
  • Die Polizei überprüft anschließend unter diesen Adressen die Anwesenheit der Leistungsempfänger durch Vor-Ort-Kontrollen und notiert wichtige Erkenntnisse in einem Beobachtungs- und Feststellungsbericht. Diese werden an die Familienkasse zurückgespiegelt. Sofern sich durch die Vor-Ort-Kontrollen weitere wichtige Erkenntnisse für die Kommune ergeben (zum Beispiel Hinweise auf Abmeldungen von Amts wegen oder Hinweise auf die Vernachlässigung der Schulpflicht) werden diese ebenfalls an eine zentrale kommunale Stelle weitergegeben.
  • Abschließend prüft die Familienkasse die Ansprüche der zurückgemeldeten Fälle und stellt gegebenenfalls die Zahlungen ein beziehungsweise unternimmt weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. Sofern eine Steuerstraftat vorliegt, erfolgt von hier die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus wird das örtlich zuständige Jobcenter informiert, um Prüfungen in eigener Zuständigkeit zu veranlassen.

Das NRW-Modell "Missimo" in der grafischen Darstellung.

Missbrauch von Sozialleistungen: das Problem ist groß

Wie hoch der finanzielle Schaden ist, der durch Betrug am Sozialstaat inklusive Steuerbetrug und Schwarzmarkt jedes Jahr entsteht, ist nicht bezifferbar, weil zu viele Stellen beteiligt sind und die Dunkelziffer hoch ist. Fest steht nur: er dürfte in die Milliarden gehen. Immerhin eine sechsstellige Summe kann sich die Stadt Duisburg demnächst sparen. Das Landeskriminalamt stellt zu diesem speziellen Fall fest: "Durch ähnlich gelagerte Kontrollen einzelner Gebäudekomplexe konnten zum Beispiel in Duisburg siebenstellige Summen an unrechtmäßigen zukünftigen Auszahlungen verhindert werden." Im Detail: Im Februar diesen Jahres hat die Kommune bei der Kontrolle eines einzigen Hochhauskomplexes festgestellt, dass 59 Fälle von mutmaßlichem Kindergeld-Betrug vorlagen. Dort waren Kinder gemeldet, die dort gar nicht oder nicht mehr wohnten. Mehr als eine Million Euro kann die Stadt nun einbehalten, zuzüglich der Summe, die sich aus den Rückforderungen bereits gezahlter Kindergelder ergibt. 

"Missimo" lohnt sich

Bislang wurde das Modell in Krefeld, Gelsenkirchen, Wuppertal, Leverkusen, Duisburg, Solingen, Düren, Herne, Castrop-Rauxel, Hagen und Dortmund angewandt. Aus dem Landeskriminalamt heißt es dazu: "Bei jedem Durchlauf in jeder Kommune sehen die Erkenntnisse anders aus. Die Direktion der Familienkasse etwa hat zurückgemeldet, dass circa 50 Prozent der durch MISSIMO generierten Verdachtsfälle zu Zahlungseinstellungen und teilweise auch zu Zahlungsrückforderungen führen." In Wuppertal etwa seien bei circa 150 kontrollierten Familien knapp 100 Verdachtsfälle – Kinder für die vermutlich unrechtmäßig Kindergeld bezogen wird – festgestellt worden. Und weiter heißt es: "Wenn für 50 Prozent respektive 50 Kinder dann tatsächlich missbräuchlich Kindergeld bezogen wurde und man davon ausgehen kann, dass das Kindergeld schon eine Weile bezogen worden ist, ist der Schaden schnell sechsstellig." 

Lässt sich das NRW-Modell "Missimo" auf andere Kommunen übertragen?

Generell lässt sich das Modell in allen deutschen Kommunen anwenden. Allerdings müssten zuvor die jeweils gültigen datenrechtlichen Vorgaben geprüft und geklärt werden, ob in den zu beteiligenden Ämtern die personellen Kapazitäten für die Durchführung des Modells vorhanden sind. Dazu erklärt das Landeskriminalamt NRW: "Vorgestellt wurde das Modell bundesweit bei Veranstaltungen, an denen alle zuständigen Familienkassen teilgenommen haben. Die Modelldurchführungen zeigen, dass in jeder beteiligten Kommune Fälle festgestellt werden, die ohne eine Durchführung des Modells möglicherweise noch Jahre unsichtbar geblieben wären." Auf Einsparungen in großer Höhe hofft auch die Stadt Köln, die die Umsetzung des Modells gerade in die Wege leitet. 

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Fotocredits: Landeskriminalamt NRW
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