Angehörigen-Entlastungsgesetz
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Was bedeutet das Angehörigen-Entlastungsgesetz für Kommunen?

8. November 2019
Der Bundestag hat am Donnerstag das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Für die Städte und Gemeinden könnte es dadurch zu einer Mehrbelastung von jährlich einer halben Milliarde Euro kommen.

Wenn Eltern die Kosten für die Pflege nicht allein zahlen können, müssen ihre erwachsenen Kinder einspringen.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sollen Töchter und Söhne nun aber finanziell entlastet werden. Kinder müssen sich erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Kosten für die Pflege der Eltern beteiligen. 

Die Regelung betrifft nicht nur künftige Fälle, sondern gilt auch für Personen, die heute schon im Heim sind.

Die Entlastung soll zudem für alle Eltern und Kinder gelten, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. Somit gilt es auch für Eltern, die ein Kind mit Behinderung pflegen. Es befreit Angehörige zudem von Zuzahlungen, wenn Anspruch auf eine Eingliederungshilfe besteht - so etwa, wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut werden soll.

Was hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz für Konsequenzen?

Das Gesetz wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat grünes Licht geben.

Für Angehörige von Pflegefällen bedeutet das Gesetz vor allem Entlastung. Die kommunalen Spitzenverbände warnen allerdings vor den Kosten. So erklärte Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dass das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes richtig und wichtig sei, weil es Kinder in der Pflege ihrer Eltern entlaste und Eltern bei der Pflege von Kindern. Dennoch "werden sich durch die neuen Einkommensgrenzen für Angehörige von 100.000 Euro Jahreseinkommen viel weniger Angehörige an den Pflegekosten beteiligen."

Der Städte- und Gemeindebund rechnet damit, dass mehr Menschen pflegebedürftige Angehörige in Heimen unterbringen. Denn die meisten von ihnen müssten dann keinen Unterhalt mehr zahlen - so wie es momentan noch der Fall ist.

Hinzu kommt, dass aufgrund des demografischen Wandels die Zahl der pflegebedürftigten Menschen ansteigen dürfte.

Insgesamt rechnet der Deutsche Städtetag mit einer Mehrbelastung von jährlich einer halben Milliade Euro. Er fordert deshalb von der Bundesregierung einen Ausgleich für die anstehende Mehrbelastung. "Die im Angehörigen-Entlastunggesetz enthaltenen Maßnahmen, kommen nur in Betracht, wenn der Bund den entsprechenden Ausgleich für die Kommunen sicherstellt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bereits vor ein paar Wochen.

Angehörigen-Entlastungsgesetz
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