
Deutschland hat wunderbare Seen - doch wer haftet, wenn Menschen ertrinken?
© Gudrun Mallwitz
Bürgermeister-Interview
Landesgesetze zu den Badestellen gefordert
In Schleswig-Holstein bekommen die Kommunen nach dem folgenschweren Urteil zu den Badestellen mehr Rechtssicherheit. Auch in anderen Bundesländern werden Forderungen laut. KOMMUNAL sprach dazu mit einem Bürgermeister in Brandenburg, der seinen Badesee vorerst sperrt, aber nicht verhindern kann, dass trotzdem gebadet wird.
KOMMUNAL: Herr Albers, Sie haben nach dem Urteil gegen Bürgermeister Klemens Olbrich in der hessischen Kleinstadt Neukirchen das Baden im Güterfelder Haussee in Stahnsdorf verboten. Der Bürgermeister war wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, nachdem drei Kinder im Dorfteich ertrunken sind. Für die Kommunen bedeutet dies: Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen ihnen Strafverfahren. Wie reagieren die Bürger auf die Sperrung?