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  4. Landesgesetze zu den Badestellen gefordert
Das ist ein idyllisch gelegener See
Deutschland hat wunderbare Seen - doch wer haftet, wenn Menschen ertrinken?
© Gudrun Mallwitz

Bürgermeister-Interview

Landesgesetze zu den Badestellen gefordert

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
14. Juli 2020
In Schleswig-Holstein bekommen die Kommunen nach dem folgenschweren Urteil zu den Badestellen mehr Rechtssicherheit. Auch in anderen Bundesländern werden Forderungen laut. KOMMUNAL sprach dazu mit einem Bürgermeister in Brandenburg, der seinen Badesee vorerst sperrt, aber nicht verhindern kann, dass trotzdem gebadet wird.

KOMMUNAL: Herr Albers, Sie haben nach dem Urteil gegen Bürgermeister Klemens Olbrich in der hessischen Kleinstadt Neukirchen  das Baden im Güterfelder Haussee in Stahnsdorf verboten. Der Bürgermeister war  wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, nachdem drei Kinder im Dorfteich ertrunken sind. Für die Kommunen bedeutet dies: Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen ihnen Strafverfahren. Wie reagieren die Bürger auf  die Sperrung?

Bernd Albers:  Die Leute verstehen natürlich nicht, weshalb jetzt Schilder das Baden verbieten und der Zugang durch ein Flatterband verwehrt wird. An unserem See konnte jahrzehntelang gebadet werden. Er ist sehr beliebt. Die Bürger sind sauer, was ich gut nachvollziehen kann. Der eine zeigt das durch Kopfschütteln, der andere wird schon mal laut. Wir versuchen, es ihnen zu erklären: persönlich, über Aushänge, die Medien, unsere Internetseite und auch in den sozialen Medien. Es geht uns nicht darum, ihnen den Badespaß zu verderben! Wir sahen uns im Handlungszwang.

KOMMUNAL: Was gab den Ausschlag dafür, dass die Gemeinde die Badestelle gesperrt hat?

Wir hatten in KOMMUNAL von dem Gerichtsurteil gelesen und uns dann informiert. Danach trafen wir uns vor Ort mit dem Vertreter der Kanzlei, die uns in Rechtsfragen berät. Die Empfehlung war: Entweder die Gemeinde baut die Badestelle mit den Stegen, dem Imbisscontainer und den Toiletten sowie den Fahrradständern zurück oder sie sorgt für eine Badeaufsicht. Es gibt also zwei Szenarien: Entweder wir bekommen dort eine offiziell genehmigte Badestelle hin oder man kann dort künftig in Naturatmosphäre baden ohne Imbiss, ohne Toilettenanlage und ohne Stege.

Bürgermeister Bernd Albers Stahnsdorf
Bürgermeister Bernd Albers aus Stahnsdorf fordert Rechtssicherheit.   Foto: Ines Glöckner

KOMMUNAL: Wofür haben Sie sich entschieden?

Die Anlagen bleiben vorerst stehen und im  See soll weiterhin gebadet werden können. Doch vorher müssen wir über das erforderliche Aufsichtspersonal  verfügen. Die Gemeinde hat dazu sofort Kontakt zur Deutschen Lebensrettungsgesellschaft DLRG und dem Deutschen Roten Kreuz DRK aufgenommen, doch beide Organisationen winkten ab: So kurzfristig könnten sie keine Rettungsschwimmer zur Verfügung stellen. Im nächsten Jahr, so hieß es, könnte es klappen - sofern es gelingt, bis dahin genügend Leute auszubilden Wir wollen nun versuchen, im Freibad Kiebitzberge, das Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf gemeinsam betreiben, junge Erwachsene zum Rettungsschwimmer auszubilden, die dann auf Honorarbasis am See eingesetzt werden können.

KOMMUNAL: Diese Aussicht könnte die Gemüter etwas beruhigt haben...

Ja, es ist wichtig, den Bürgern in dieser misslichen Situation deutlich zu machen: Wir suchen nach Lösungen!

KOMMUNAL: Ihre Badestelle liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Was ist da zu beachten?

Durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet heißt es für uns: Wenn wir dort eine Art Freibad einrichten wollen, also mit einer Einzäunung und einem Bademeister, müssen wir das von der Naturschutzbehörde genehmigen lassen. Ein Zaun wäre eine bauliche Anlage. Die Naturschutzbehörde hat uns aufgegeben, ein Nutzungskonzept für den See zu erstellen. Da sind wir dran.

KOMMUNAL: Wie schaffen Sie es, das ausgesprochene Verbot auch durchzusetzen?

Das ist ein großes Problem. Ich kann nicht den ganzen Tag einen Menschen hinstellen, der dann eigentlich eine Menschenkette bilden müsste. Ich habe zwei Ordnungsmitarbeiter, die haben viele andere Aufgaben. Die Absperrung der Ufer wird zwar täglich kontrolliert, aber es ist ohne Zaun für die Gemeinde unmöglich, das Badeverbot umzusetzen.

KOMMUNAL: Das Land Schleswig-Holstein hat jetzt als erstes Bundesland reagiert. Der Landtag beschloss dort mit übergroßer Mehrheit  ein Badesicherheitsgesetz, das mehr Rechtssicherheit bei der Ausweisung und den Betrieb von Badestellen bringen soll. Fordern Sie dies auch für das Land Brandenburg, in dem Stahnsdorf liegt?

Ja. Brandenburg und andere Bundesländer sollten dem Beispiel von Schleswig-Holstein folgen. Wir brauchen Rechtssicherheit für alle kommunalen Verwaltungen und auch für die Bürger!

Notrufsäulen an Badestellen - eine der Möglichkeiten zur Sicherung (hier in Mörfelden-Walldorf)

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