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Notrufsäulen an Badestellen - eine der Möglichkeiten zur Sicherung (hier in Mörfelden-Walldorf)
Notrufsäulen an Badestellen - eine der Möglichkeiten zur Sicherung (hier in Mörfelden-Walldorf)
© Imago

Nach dem Urteil

Badestellen: Gesetz zur Badeaufsicht kommt

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
22. Juni 2020
In ganz Deutschland hält seit zwei Jahren ein Urteil zu Badestellen die Kommunen in Atem. In unzähligen Orten wurden Badestege aus Sicherheit abgesperrt. Zuletzt hatte ein Urteil gegen einen Bürgermeister aus Nordhessen für Aufsehen gesorgt. Jetzt plant ein erstes Bundesland ein Gesetz, das Kommunen die Situation deutlich erleichtern soll.

Das Urteil zur Badestelle gegen Bürgermeister Olbrich in der hessischen Kleinstadt Neuenkirchen hatte eine Welle von Schließungen von Badestellen verursacht. Viele Bürgermeister hatten Angst, es könne Ihnen im Fall des Falles ähnlich ergehen, wie Klemens Olbrich. Die Richterin in dem Prozess nach dem Tod von drei Kindern in einem nicht eingezäunten Teich hatte gesagt: "Ein Bürgermeister trägt Verantwortung für die Sicherheit seiner Bürger". An vielen Badestellen in Deutschland kaum umsetzbar. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Kommunen in die Verantwortung nahm. Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren. Betroffen sind demnach nicht nur Bürgermeister, sondern auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker. Der Versicherer der Kommunen, die KSA hatte das Urteil so ausgelegt, dass - wenn Anlagen am Badestrand stehen, eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb zu überwachen hat". Weiter heißt es bei der KSA: "Es spricht vieles dafür, dass eine Beaufsichtigung des Badebetriebs auch an Seen nötig ist." Könne die Kommune keine Aufsicht stellen, bleibe nur der Verzicht auf solche Vorrichtungen beziehungsweise die Entfernung. 

Schleswig-Holstein will in Sachen Badestellen Rechtssicherheit für Kommunen schaffen 

Der Innen-und Rechtsausschuss des Landtags in Schleswig-Holstein hat seit der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf vorliegen. In einer ersten Anhörung wurde es nun beraten. Es soll regeln, wann Gemeinden und Ämter, die eine öffentliche Badestelle eingerichtet haben oder betreiben, für eine Badeaufsicht sorgen müssen. 

Die wichtigste Regel darin: Nimmt die Kommune oder ein anderer Träger Eintritt, muss eine Badeaufsicht her. Und auch dann, wenn es bei Badestellen Gefahren gibt. Das heißt konkret: Wenn es einen Steg oder eine Badeinsel gibt. 

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause den Landtag passieren, so der Plan. 

Die sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen hat sich in der Debatte eindeutig für das Vorhaben ausgesprochen. So sagte der CDU Abgeordnete Kai Pörksen wörtlich: "Es ist doch wirklich ein Irrsinn, wenn Badeinfrastruktur abgebaut wird, die vorher, wie vielfach geschehen, mit europäischen Fördermitteln zur ländlichen Entwicklung angeschafft wurde. 

Mit unserem Gesetzesentwurf geben wir den Kommunen wieder ein Stück Rechtssicherheit zurück. Natürlich können wir sie nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen, denn der Grundsatz, dass diejenigen, die eine Badestelle einrichten oder betreiben, die zivilrechtlich erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen zu treffen haben, bleibt unverändert bestehen.

Dies gilt im Übrigen auch für jeden einzelnen gemeindeeigenen Kinderspielplatz. Es wird uns nicht gelingen, die Pflicht und den Umfang der aus § 823 BGB abgeleiteten Verkehrssicherungspflichten für die jeweilige Badestellen rechtssicher zu regeln. Ein rechtliches Restrisiko bleibt.

Wir können aber die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Gefahrenabwehr derart anpassen, dass sie durch die Einführung von Legaldefinitionen eine Hilfe für Kommunen sind."

Auch die Opposition will für den Gesetzesentwurf zu Badestellen stimmen 

Auch die oppositionelle SPD wird dem Entwurf wohl zustimmen. Allerdings hat sie noch einige Kritikpunkte. Die Abgeordnete Beate Raudies erklärte wörtlich: "Der Gesetzentwurf zum Thema Badesicherheit bringt mehr Rechtssicherheit für die Kommunen und die Bürgermeister – das ist die gute Nachricht. Das haben in der Anhörung sowohl das Innenministerium als auch die Kommunen bekräftigt. Deswegen bekommt dieser Gesetzentwurf auch unsere Zustimmung. Lassen Sie uns aber auch noch kurz darüber sprechen, was nicht in dem Gesetz steht: Das Problem der gesetzlichen Regelung zur Wasserrettung wird dadurch nicht gelöst! Das hatte Jamaika im Koalitionsvertrag anders versprochen und muss jetzt zurückrudern. Für die Küstengewässer gibt es zwischenzeitlich eine – wie ich finde, gelungene - pragmatische Lösung mit der Koordinierung durch die DGzRS. Aber warum wurde diese Lösung erst kommuniziert, nachdem an der Ostsee die Wellen der Aufregung hoch schlugen, insbesondere bei den Feuerwehren, die seit Jahrzehnten im Bereich der Wasserrettung tätig sind? Und dass Sie diese Regelungen ohne Absprache mit den Kommunen, die ja für die Sicherheit vor Ort verantwortlich sind, getroffen haben, sollte auch nicht unerwähnt bleiben."

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