Bewährungsstrafe nach Messerattentat von Altena
die Anklage: Mordversuch - das Urteil: eine Bewährungsstrafe
Nun haben die Richter des zuständigen Gerichts in Hagen ihr Urteil gesprochen. Zwei Jahre auf Bewährung für den Angreifer. Ein ausländerfeindliches Motiv sahen die Richter nicht. Dabei soll er gerufen haben, „der Bürgermeister lasse ihn verdursten während er Ausländer in die Stadt lasse“. Der Angeklagte sei verbittert über seine Lebensumstände gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Bewährungsstrafe - Bürgermeister ist vom Urteil "mehr als enttäuscht"
Andreas Hollstein bezeichnete das Urteil als „mehr als enttäuschend“. Die Bewährungsstrafe sei das falsche Signal und könne missverstanden werden „als eine Einladung, dass ein Vorgehen gegen Amtsträger zu keiner anderen Betrachtung führt, als wenn ich normal aus einem Streit heraus gegen irgendjemanden mit einem Messer vorgehe“.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Dagegen verlangte der Anwalt von Nebenkläger Hollsteine eine Strafe von mindestens vier Jahren, weil der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt habe. Das Gericht entschied jedoch: Es war kein geplanter Mord. Zudem hielten sie dem Angeklagten strafmildernd zugute, dass er einige Monate vor der Tat wegen Depressionen in Behandlung war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

