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  1. Politik
  2. Gewalt gegen Amtsträger
  3. Bewährungsstrafe nach Messerattentat von Altena
Attentat auf den Bürgermeister von Altena

Bewährungsstrafe nach Messerattentat von Altena

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
12. Juni 2018
Der Fall hat die beschauliche 18.000 Einwohner Gemeinde im Märkischen Kreis in NRW auf einen Schlag bundesweit ins traurige Licht der Öffentlichkeit gerückt – Altena steht seit November vergangenen Jahres für einen von vielen tätlichen Angriffen auf Bürgermeister. Seit dieser Woche gibt es ein Urteil gegen den Täter – und das lässt viele ratlos zurück.

Andreas Holstein gilt in der Flüchtlingspolitik als besonders liberal – im November wird er nach einer Ausschussitzung in einem Döner Laden angegriffen und mit einem Messer bedroht und verletzt. Der Täter pöbelt dabei gegen Ausländer, ruft fremdenfeindliche Parolen. Der Besitzer des Döner-Ladens geht dazwischen, als der Täter sein Messer zückt – verhindert offenbar Schlimmeres.

die Anklage: Mordversuch - das Urteil: eine Bewährungsstrafe

Nun haben die Richter des zuständigen Gerichts in Hagen ihr Urteil gesprochen. Zwei Jahre auf Bewährung für den Angreifer. Ein ausländerfeindliches Motiv sahen die Richter nicht. Dabei soll er gerufen haben, „der Bürgermeister lasse ihn verdursten während er Ausländer in die Stadt lasse“. Der Angeklagte sei verbittert über seine Lebensumstände gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Bewährungsstrafe - Bürgermeister ist vom Urteil "mehr als enttäuscht"

Andreas Hollstein bezeichnete das Urteil als „mehr als enttäuschend“. Die Bewährungsstrafe sei das falsche Signal und könne missverstanden werden „als eine Einladung, dass ein Vorgehen gegen Amtsträger zu keiner anderen Betrachtung führt, als wenn ich normal aus einem Streit heraus gegen irgendjemanden mit einem Messer vorgehe“.

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Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Dagegen verlangte der Anwalt von Nebenkläger Hollsteine eine Strafe von mindestens vier Jahren, weil der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt habe. Das Gericht entschied jedoch: Es war kein geplanter Mord. Zudem hielten sie dem Angeklagten strafmildernd zugute, dass er einige Monate vor der Tat wegen Depressionen in Behandlung war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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